dunkelhaarige Frau in Bluse und Blazer berät Paar zur Sterbeurkunde Kzenon, Fotolia

11. September 2015, 11:34 Uhr

Nachweis des Todes Ster­be­ur­kun­de: Dies sollten Hin­ter­blie­be­ne wissen

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es allerhand zu regeln. Einer der ersten Schritte sollte sein, eine Sterbeurkunde zu beantragen. Denn nur mit dieser amtlichen Bescheinigung über den Tod des geliebten Menschen ist eine Bestattung möglich. Auch zur Kündigung von Verträgen ist das Dokument nötig. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie die Sterbeurkunde beantragen können und was Sie noch dazu wissen müssen.

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Diese Unter­la­gen benötigen Sie, wenn Sie eine Ster­be­ur­kun­de beantragen

Sie können die Sterbeurkunde im Standesamt Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen beziehungsweise einer anderen Person die Vollmacht für den Behördengang ausstellen. In der Regel übernimmt dies der Bestatter. Nötig sind folgende Unterlagen:

  • Toten­schein (diesen stellt der Arzt aus)
  • Per­so­nal­aus­weis des Verstorbenen
  • Geburts­ur­kun­de bei ledigen Ver­stor­be­nen
  • Fami­li­en­stamm­buch bei ver­hei­ra­te­ten Verstorbenen

Zusätzlich erforderlich sind:

  • Schei­dungs­nach­weis bei geschie­de­nen Verstorbenen
  • Toten­schein des ver­stor­be­nen Ehe­part­ners bei ver­wit­we­ten Verstorbenen

Falls Ihr Angehöriger im Ausland verstirbt, sollten Sie sich für die Beantragung der Sterbeurkunde an die jeweilige deutsche Botschaft oder das Konsulat wenden.

Wie viele Exemplare sind nötig?

Die meisten Standesämter stellen drei Sterbeurkunden kostenlos aus. Sie benötigen in der Regel jedoch noch mehr Exemplare. Das Dokument muss vorgelegt werden für die Bestattung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenkasse. Mögliche weitere Empfänger sind das Sozialamt, Banken, das Grundbuchamt, der Lebensversicherer sowie weitere Personen und Stellen, mit denen der Verstorbene einen Vertrag hatte. Auch für die Beantragung eines Erbscheins benötigen Sie die Sterbeurkunde. Tipp: Fragen Sie jeweils nach, ob eventuell auch eine Kopie der Sterbeurkunde ausreicht.

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