Wort: Erbschein kwarner, Fotolia

7. August 2015, 15:32 Uhr

Wichtiges Zeugnis für Erben Erbschein bean­tra­gen: So gehen Sie vor

Verstirbt ein Angehöriger, müssen viele Dinge erledigt werden. Insbesondere für Bankangelegenheiten benötigen die erbberechtigten Hinterbliebenen in der Regel einen Erbschein. Dieser Schein weist sie offiziell als Erben aus und beseitigt damit sämtliche Unsicherheiten im Rechtsverkehr. Der Streitlotse verrät Ihnen, wie Sie einen Erbschein beantragen und was Sie beachten sollten, um Fallstricke zu vermeiden.

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Nach­lass­ge­richt stellt Erbschein auf Antrag aus

Der Erbschein ist eine Art Zeugnis, das gemäß § 2353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. In der Urkunde wird nicht nur legitimiert, wer nach einem Todesfall Erbe geworden ist, sondern auch aufgenommen, ob die Erben gegebenenfalls Verfügungsbeschränkungen unterstehen.

Erbschein bean­tra­gen: Diese Angaben müssen gesetz­li­che Erben machen

Sind Sie betroffen und wollen einen Erbschein beantragen, so sollten Sie wissen, dass der Antrag auf Erteilung des Zeugnisses form- und fristlos erfolgt. Allerdings stehen Sie in der Pflicht, weitere Angaben zu machen:

• Todeszeitpunkt des Erblassers
Verwandtschaftsverhältnis
• Ggf. Güterstand, wenn Sie mit dem Erblasser verheiratet waren
• Vorhandensein von weiteren Personen, die den Antragsteller in seinem Erbrecht einschränken könnten
• Vorhandensein von Testamenten oder anderen letztwilligen Verfügungen (z.B. Erbvertrag)
• Mögliche Anhängigkeit eines Rechtsstreits über das Erbrecht

Nachweise zur Rich­tig­keit der Angaben im Antrag

Um die Richtigkeit der Angaben nachzuweisen, müssen Sie in der Regel entsprechende Urkunden und Dokumente wie beispielsweise die Sterbeurkunde zum Beweis des Todeszeitpunkts vorlegen. Außerdem dient eine eidesstattliche Erklärung beziehungsweise Versicherung dem Nachweis, dass die Angaben im Erbscheinantrag richtig sind. Übrigens: Die Erteilung eines Erbscheins ist stets mit Kosten verbunden, die das Nachlassgericht nach den Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnen.

Sobald erbrechtliche Unklarheiten auftreten, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für das Erbscheinverfahren einzuschalten. Mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung stehen Sie auf der sicheren Seite.

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