
5. September 2018, 9:10 Uhr
BGH stärkt Fluggastrechte Flugausfall durch Streik: Anspruch auf Entschädigung möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Fluggästen, die von einem Flugausfall durch Streik des Sicherheitspersonals betroffen waren, einen Anspruch auf Entschädigung eingeräumt. Damit hat der BGH die Rechte von Flugpassagieren gestärkt.
Die Fluggesellschaft hatte sich zunächst auf "außergewöhnliche Umstände" berufen und sich geweigert, den Kunden Schadensersatz für die Annullierung ihres Urlaubsflugs zu zahlen. Der BGH stellte jedoch mit seinem Urteil klar: Ein Streik begründet nicht in jedem Fall einen außergewöhnlichen Umstand.
Wir machen uns für deine Kundenrechte stark. >>
Abfertigung stark beeinträchtigt – Flug annulliert
Die Kläger, ein Ehepaar, wollten im Februar 2015 ihren Urlaubsflug nach Lanzarote antreten. Am Abflugtag beeinträchtigte ein Streik des Sicherheitspersonals die Abfertigung am Flughafen stark. Das Ehepaar war bereits durch die Sicherheitskontrollen gekommen und hätte den Flug antreten können – der aber wurde von der Fluggesellschaft gestrichen.
Die Eheleute forderten anschließend von der Airline Schadensersatz gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Fluggesellschaft verweigerte die Zahlung und argumentierte: Der Flugausfall sei dem Streik geschuldet. Es seien also außergewöhnliche Umstände eingetreten, die man nicht habe beeinflussen können. In einem solchen Fall muss laut EU-Recht keine Entschädigung an Fluggäste gezahlt werden.
BGH: Streik ist nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand
In zwei Vorinstanzen, vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Hamburg, unterlagen die Eheleute zunächst. Die Richter sahen die Flug-Annullierung jeweils als gerechtfertigt an. Da der Ablauf an den Kontrollen stark gestört gewesen sei, habe ein Sicherheitsrisiko bestanden, hieß es zur Begründung – denn schließlich sei nicht auszuschließen gewesen, dass einige Passagiere unvollständig kontrolliert worden seien. Der BGH jedoch wertete den Sachverhalt jetzt anders und gab dem Ehepaar recht.
Zum einen erkannte der BGH den Grund für die komplette Annullierung des Fluges nicht an – schließlich hätten einige bereits ordnungsgemäß kontrollierte Passagiere für den Flug bereitgestanden, so die Karlsruher Richter. Diese hätten also auch befördert werden können.
Zum anderen habe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben, dass tatsächlich ein Sicherheitsrisiko durch fehlerhafte Kontrollen bestanden habe. Die rein theoretische Möglichkeit, dass wegen Streik und Verzögerungen nicht sorgfältig genug kontrolliert worden sei, reiche nicht aus, um außergewöhnliche Umstände zu begründen, so der BGH abschließend (AZ X ZR 111/17).
Wir kämpfen gemeinsam mit dem Verbraucherportal Flightright für die Durchsetzung der Fluggastrechte unserer Kunden. Flightright ist der Spezialist für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung für Flugverspätung, Flugausfall, Umbuchung und verpasste Anschlussflüge. Unser Service ist für Kunden kostenlos.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.