Schlüssel verloren auf dem Gehsteig: Muss der Mieter zahlen? photophonie, Fotolia

19. November 2015, 11:04 Uhr

Folgenschweres Missgeschick? Schlüssel verloren: Muss der Mieter zahlen?

Ein unaufmerksamer Moment – und schon hat man den Schlüssel verloren. Das ist nicht nur ärgerlich, weil Sie unter Umständen den Schlüsseldienst rufen müssen, um wieder in die Wohnung zu kommen. Je nach Schließanlage im Mietshaus können dabei auch erhebliche Kosten anfallen, die oft vom Mieter eingefordert werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sich davor zu schützen.

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Schlüssel verloren: Wird Scha­den­er­satz fällig?

Grundsätzlich kann ein Vermieter Schadenersatz von einem Mieter fordern, der einen Schlüssel verloren hat. Das ist aber nur möglich, wenn es sich wirklich um das Verschulden des Mieters handelt. Außerdem muss eine konkrete Missbrauchsgefahr bestehen. Wenn der Schlüssel etwa durch einen Gullydeckel in die Kanalisation gefallen ist, besteht in der Regel keine Gefahr mehr, dass ihn jemand unbefugterweise verwendet. Gleiches gilt, wenn sich der Schlüssel dem Mietshaus nicht zuordnen lässt und deshalb für potenzielle Einbrecher wertlos ist. Ein Austausch der Schließanlage ist dann nicht nötig.

Schließ­an­la­ge im Mietshaus muss wirklich aus­ge­tauscht werden

Auch wenn der Mieter Schuld an dem Verlust hat und die Gefahr eines Missbrauchs besteht: Bei der Frage, ob der Vermieter vom Mieter Schadenersatz verlangen kann, ist ausschlaggebend, dass die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wurde. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof entschieden (AZ VIII ZR 205/13). Der Vermieter darf also kein Geld von dem Mieter verlangen, der den Schlüssel verloren hat, bevor der Austausch der Anlage erfolgt ist. Damit wird verhindert, dass Vermieter sich das Geld auszahlen lassen und dann nichts unternehmen.

Mieter sollten ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung prüfen

Wenn Sie in einem Mietshaus wohnen, sollten Sie sich informieren, wie teuer es wäre, wenn die Schließanlage ausgetauscht werden müsste. Dann sollten Sie überprüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung diese Summe abdeckt. Falls das nicht der Fall ist, können Sie gegebenenfalls die Versicherung aufstocken und sich so für einen möglichen Schlüsselverlust absichern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist das oft schon für wenige Euro zusätzlich pro Jahr möglich. Und vielleicht übernimmt die Versicherung sogar den Fall, wenn Sie einen Schlüssel nachmachen lassen müssen.

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