Sachbeschädigung nach Silvesterparty: Was tun? pressmaster, Fotolia

2. Januar 2015, 11:20 Uhr

Böses Erwachen an Neujahr Sach­be­schä­di­gung nach Sil­ves­ter­par­ty: Was tun?

Das alte Jahr wird verabschiedet, das neue begrüßt: Natürlich mit einer rauschenden Silvesterparty. Doch was können Sie tun, wenn Sachbeschädigungen am nächsten Morgen für ein böses Erwachen sorgen und den Start ins neue  Jahr trüben?

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Mit Sil­ves­ter­par­ty-Gästen über Sach­be­schä­di­gung reden

Sachbeschädigung in den eigenen vier Wänden ist ein häufiges Ärgernis nach einer etwas aus dem Ruder gelaufenen Silvesterparty. Zurück bleibt ein enttäuschter Gastgeber, der mit den Folgen der Feier umgehen muss. Allgemein gilt: Es haftet stets der Verursacher für den Schaden. In der Regel kommt in solchen Fällen die private Haftpflichtversicherung für die durch den Schaden entstandenen Kosten auf – vorausgesetzt, die Sachbeschädigung ist tatsächlich einem Missgeschick und nicht etwa einem vorsätzlichen Handeln geschuldet. Bei Brandlöchern im Holztisch oder Rotweinflecken auf der weißen Ledercouch beispielsweise sollten Sie als Gastgeber die für das Party-Malheur verantwortlichen Silvesterparty-Gäste möglichst schnell zur Rede stellen. Sicher steckte kein böser Wille hinter der Sachbeschädigung und Ihr Gegenüber zeigt sich bemüht, Sie angemessen zu entschädigen und damit Streit zu vermeiden.

Brand­ge­fähr­li­che Sil­ves­ter­par­ty: Schäden im und am Haus

Fondue, Raclette-Grill und Tischfeuerwerk können während einer Silvesterparty zu Brandschäden in der Wohnung oder im Haus führen. In der Regel sind solche Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt, die alle beweglichen Gegenstände wie zum Beispiel Möbel oder Elektro- und Haushaltsgeräte versichert. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder gar verweigern. Haben Sie nach der Silvesternacht äußere Brandschäden an Ihrem Haus zu beklagen, sollten Sie sich mit Ihrer Wohngebäudeversicherung auseinandersetzen. Diese springt ein, wenn beispielsweise ein explodierter Feuerwerkskörper die Hausfassade beschädigt hat oder der Dachstuhl durch eine Rakete in Brand gesetzt wurde.

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