
18. November 2014, 10:48 Uhr
Rechtzeitig beantragen Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht nur mit Genehmigung
Zu Silvester gehört Feuerwerk ganz klar dazu: Eine bunte, laute Lichtersinfonie aus Raketen und Böllern. Doch auch wenn ein besonderer Anlass wie etwa eine Hochzeit, ein runder Geburtstag oder eine große Firmenfeier ansteht, kann ein Feuerwerk den Abend krönen. Doch darf eigentlich außerhalb der Silvesternacht geknallt, geböllert und gezündelt werden oder bedarf es einer speziellen Genehmigung? Generell gilt: sprechen Sie mit den Nachbarn, um Ärger zu vermeiden. Eskaliert der Nachbarschaftsstreit, kann ein Rechtsschutz zwar helfen, aber damit der Haussegen nicht schief hängt, können Sie auch vorbeugen. Wie es um die aktuelle Rechtslage rund um Raketen und Co. bestellt ist, erfahren Sie hier.
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Feuerwerkskörper nach deutschem Recht
Nach deutschem Recht sind Feuerwerkskörper pyrotechnische Gegenstände, die dem deutschen Sprengstoffrecht unterliegen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) klassifiziert diese in vier Klassen. Während Feuerwerkskörper der Klasse 3 und 4 grundsätzlich nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden dürfen, darf Kleinfeuerwerk der Klasse 2 an zwei Tagen im Jahr von jedermann gezündet werden: vom 31. Dezember ab 00:00 Uhr bis zum 1. Januar bis 24:00 Uhr nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV). Wunderkerzen und anderes Kleinstfeuerwerk zählen zu Klasse 1 und dürfen ohne Genehmigung das ganze Jahr über verwendet werden. Auch für den Verkauf von Feuerwerk gibt es klare Regeln: Nur an den letzten drei Werktagen eines Jahres dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 an Privatpersonen ab 18 Jahren verkauft werden.
Genehmigung bei den Behörden einholen
Ist außerhalb der Silvesternacht eine große Feier in Planung, für die ein eigenes Feuerwerk stattfinden soll, muss eine Ausnahmegenehmigung vorliegen – ansonsten drohen Bußgelder. Gemäß § 24 Abs. 1 SprengV muss dafür ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung des Feuerwerks beim Ordnungs- oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Dieser sollte am besten bereits vier Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden, damit alles klappt. Anwohner und Nachbarn könnten sich vom Lärm und Abfall durch das geplante Feuerwerk gestört fühlen. Um Streit zu vermeiden, sollten die Feiernden rechtzeitig das Gespräch suchen und den besonderen Anlass für das Feuerwerk erklären – werden die Nachbarn von vornherein mit eingebunden oder sogar zu den Festlichkeiten eingeladen, entstehen Konflikte im Idealfall gar nicht erst.
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