
29. Dezember 2016, 14:04 Uhr
Ruhestörung Nachtruhe an Silvester: Das sind die Regeln
Die Nachtruhe an Silvester ist immer wieder ein Streitthema: Viele Mieter wollen feiern, doch einige Nachbarn ärgern sich auch am letzten Tag des Jahres über die Ruhestörung. Aber gelten aus rechtlicher Sicht an diesem Abend andere Regelungen?
Bei Streit mit den Nachbarn kann eine Mediation weiterhelfen. >>
Nachtruhe an Silvester lockerer gehandhabt
Rein theoretisch gilt die vorgeschriebene Nachtruhe an jedem Tag des Jahres – also auch an Silvester. Sie beginnt in der Regel um 22 Uhr, was in der Silvesternacht in der Praxis allerdings unrealistisch ist. So dürfte ein Nachbar, der um 23 Uhr wegen Ruhestörung die Polizei ruft, an Silvester dort wenig Gehör finden. Zudem ist zum Beispiel laut Sprengstoffverordnung (SprengV) das Zünden von Silvesterfeuerwerk vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr erlaubt, wovon in der Silvesternacht auch ausgiebig Gebrauch gemacht wird. Die Lärmbelastung ist also ohnehin hoch.
Die Nachtruhe gilt grundsätzlich auch im Freien, und zwar ebenfalls meist ab 22 Uhr. Auch hier wird an Silvester aber eine Ausnahme gemacht, weil sonst das Feuerwerk nicht möglich wäre.
Ruhestörung: Kompromissbereitschaft ist gefragt
Die gelockerte Nachtruhe an Silvester bedeutet aber keineswegs, dass keine Rücksicht nötig ist. Feiern bis in die frühen Morgenstunden mit lauter Musik und bei offener Balkontür sind ärgerlich für die gesamte Nachbarschaft und werden zu Recht als Ruhestörung wahrgenommen. Um Streit zu vermeiden, sollten Sie Ihre Silvesterparty also rechtzeitig im Haus ankündigen. Besonders wenn Familien mit kleinen Kindern zu Ihren Nachbarn zählen, sollten Sie die Lautstärke ab 22 Uhr etwas reduzieren und auf basslastige Musik verzichten sowie Fenster und Türen schließen. Auch von Feuerwerk deutlich nach Mitternacht sollten Sie lieber absehen. Empfindliche Nachbarn zeigen sich im Gegenzug sicher ebenfalls kompromissbereit und drücken beim Thema Nachtruhe ein Auge zu.
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