Möblierte Wohnung vermieten: Das sollten Sie beachten slavun, Fotolia

9. Dezember 2015, 10:36 Uhr

Sorgfältiger Umgang Möblierte Wohnung vermieten: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten wollen, hoffen Sie in der Regel nicht nur, angenehme und zuverlässige Mieter zu finden – Sie wünschen sich auch, am Ende des Mietverhältnisses alle Möbel und Gegenstände in einem unbeschädigten Zustand vorzufinden. Mit diesen Hinweisen können Sie sich als Eigentümer absichern.

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Möblierte Wohnung vermieten: Miet­ver­trag und Kaution beachten

Auch wenn Sie nur für kurze Zeit eine möblierte Wohnung vermieten, sollten Sie unbedingt einen Mietvertrag abschließen und eine Kaution verlangen. Schließlich ist es beispielsweise möglich, dass Mietnomaden bei Ihnen einziehen oder der Mieter doch nicht so sorgsam mit Ihrem Inventar umgeht, wie es vorher den Anschein hatte. Vertrag und Kaution geben Ihnen dann zumindest eine Absicherung. Bei beschädigten Möbeln können Sie diese über die Kaution ersetzen.

Inven­tar­lis­te für die möblierte Wohnung

Eine Inventarliste gibt sowohl Ihnen als auch Ihrem Mieter Sicherheit und vermeidet unangenehme Überraschungen. Je mehr Ihnen die vermieteten Möbel und Gegenstände am Herzen liegen, desto genauer sollten Sie beim Anlegen dieser Liste sein. Schreiben Sie also statt "Geschirr" lieber "6 Teller und 4 Schüsseln", und geben Sie bei wertvolleren Einrichtungsgegenständen oder technischen Geräten die Marke an. Bei der Wohnungsübergabe zu Beginn des Mietverhältnisses sollten Sie die Liste mit dem neuen Mieter durchgehen und gemeinsam unterschreiben. Besonders beachten sollten Sie bei einer möblierten Wohnung auch die Wohnungsübergabe beim Auszug. Nehmen Sie sich hier genug Zeit und überprüfen Sie gemeinsam mit dem Mieter alle Möbelstücke und Gegenstände auf Schäden.

Advocard-WohnungsrechtsschutzWas leistet die Haftpflichtversicherung?

Welche möglicherweise vom Mieter verursachten Schäden seine private Haftpflichtversicherung abdeckt, sollten Sie vorher mit ihm klären. Viele Vermieter möchten ihre Mieter zum Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung bewegen, wenn sie eine möblierte Wohnung vermieten. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass eine solche Klausel im Mietvertrag unwirksam ist. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, außerhalb des Vertrags eine schriftliche Individualvereinbarung zu treffen. Darin kann sich der Mieter verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, oder er versichert, dass er bereits eine besitzt.

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