Cybermobbing: Was kann man tun? Sabphoto, Fotolia

30. Juli 2019, 12:17 Uhr

Hilfe gegen Attacken im Netz Cyber­mob­bing: Was kann man tun?

Gerade bei negativen Erlebnissen ist die eigene Meinung in sozialen Netzwerken schnell geteilt – sei es als Restaurantkritik oder Beschwerde über einen Mitschüler, Kollegen oder den Chef. Das kann schnell zu Cybermobbing ausarten. Da die Meinungsfreiheit auch im Internet gilt, darf grundsätzlich jeder Nutzer in sozialen Netzwerken seine Meinung äußern – solange er damit nicht anderen Menschen zu nahe tritt.

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Facebook-Einträge oder Tweets, in denen bewusst eine andere Person beleidigt wird, werden demnach beispielsweise nur begrenzt durch die Meinungsfreiheit geschützt. Derartige Beleidigungen können schnell negative Folgen bis hin zu einem Strafverfahren haben.

Cyber­mob­bing: Eltern sollten Vorfälle dokumentieren

Cybermobbing stellt eine große psychische Belastung dar. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind von Beleidigungen, Bedrohungen und Bloßstellungen in sozialen Netzwerken, Chaträumen oder Webportalen betroffen. Als Vater oder Mutter solltest du deinem Nachwuchs in dieser Situation verständnisvoll begegnen und aktiv helfen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj) weist darauf hin, dass für soziale Netzwerke und Kommunikationsdienste im Internet grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen wie im „realen Leben“ gelten. Bedrohungen, Belästigungen und Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte – etwa durch die unerlaubte Veröffentlichung von Videos oder Fotos – sind strafbar. Wenn dein Kind Opfer von Cybermobbing wird, solltest du schnell handeln, da sich veröffentlichte Inhalte im Internet meist schnell verbreiten.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie du auf diese Form von Mobbing reagieren kannst. Hilfe durch einen Anwalt oder eine Anzeige sind möglich, sollten aber nicht die ersten Schritte sein. Im besten Fall führst du zunächst ein konstruktives Gespräch mit dem Täter beziehungsweise mit dessen Eltern. Bevor du das Gespräch suchst, ist es jedoch ratsam, Inhalte zu dokumentieren, um Beweise in der Hand zu haben. Screenshots, E-Mails, Nachrichten und andere Belege für das Cybermobbing sollten zusammengetragen werden. Halte auch auch fest, wo und wann das Cybermobbing stattgefunden hat.

Mög­lich­kei­ten: Gespräch suchen oder an Website-Betreiber wenden

Wenn die Täter, womöglich Mitschüler, identifiziert sind, solltest du zunächst mit den gesammelten Informationen auf deren Eltern zugehen. Leg die Situation sachlich dar und besprich das weitere Vorgehen gemeinsam. Die Eltern des Täters sollten diesen im ersten Schritt auffordern, die jeweiligen Inhalte zu löschen. Eine konstruktive Zusammenarbeit hilft, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Sollte der Verantwortliche für das Cybermobbing nicht bekannt sein, hast du die Möglichkeit, die Betreiber von Websites zu informieren. Auch hier sind gesammelte Belege wichtig. Häufig kann auch die Schule Hilfestellung leisten. Lehrer oder Schulleiter haben oftmals Erfahrung mit Mobbing und Cybermobbing und können dich im weiteren Vorgehen beraten. Auch gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Vereine, die sich mit dem Thema beschäftigen.

Cyber­mob­bing - Mei­nungs­frei­heit und ihre Grenzen

Auch im Arbeitsleben können unbedachte Äußerungen über Kollegen, die Firma oder den Chef ungewollte Konsequenzen mit sich bringen. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass ihre Beiträge in sozialen Netzwerken oft nicht unbemerkt bleiben und häufig langfristig gespeichert werden. Grobe Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen können sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob der Beitrag öffentlich oder nur für „Freunde“ bestimmt ist.

Auch hier gilt: Wer sich online von anderen Nutzern beleidigt fühlt, sollte diese zunächst darauf ansprechen. Hilft eine Bitte nicht, können Opfer von Cybermobbing den Übeltäter schriftlich auffordern, Veröffentlichungen zu löschen. Bleibt auch dies erfolglos, sollte notfalls die Polizei eingeschaltet werden. Zudem besteht auch hier die Möglichkeit, den Anbieter der Plattform über den Vorfall zu informieren.

Der ADVOCARD-360°-Rechtsschutz bietet hier eine vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt, damit der Betroffene in einer solchen Situation professionelle Unterstützung erhält.

Pri­vat­sphä­re-Ein­stel­lun­gen genau beachtenMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Im Internet werden Daten dauerhaft gespeichert und selbst gelöschte Inhalte können noch Jahre später zum Beispiel über Suchmaschinen gefunden werden. Daher sollten Nutzer bewusst entscheiden, welche Inhalte und Informationen sie über die eigene Person im Netz veröffentlichen und damit einer großen Öffentlichkeit zugänglich machen.

Damit private Inhalte auch nur für den eigenen Freundeskreis sichtbar sind und nicht erst dem Cybermobbing zum Opfer fallen können, sollten in diesem Zusammenhang auch die Privatsphäre-Einstellungen des jeweiligen sozialen Netzwerkes beachtet werden. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifel einen Beitrag oder ein Foto lieber gar nicht erst veröffentlichen.

Unser Tipp: kontrolliere deine Privatsphäre-Einstellung regelmäßig, da sich durch technische Updates und Veränderungen der Netzwerkbetreiber deine Einstellungen verändern können.

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