11. Dezember 2014, 14:06 Uhr
Zum Wohl des Kindes Pflegegeld für Großeltern: Urteil erleichtert finanzielle Unterstützung
Pflegegeld für Großeltern soll nun schneller und unkomplizierter fließen. Dafür sorgt ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Duisburg (BVerwG 5 C 32.13). Das Gericht revidiert mit der neuen Rechtsprechung sein eigenes Urteil von 1996 und ebnet den Weg für eine einfachere Betreuung für Enkelkinder.
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Damals entschieden die Richter, dass Pflegegeld für Großeltern, die ihre Enkelkinder betreuen, nur unter ganz bestimmten Bedingungen genehmigt werden kann. Die "Welt" fasst zusammen: Großeltern mussten bis dato quasi damit drohen, ihre Enkel in Pflegefamilien unterzubringen, damit sie vom Jugendamt finanzielle Unterstützung für die Betreuung bekommen. Es bedurfte eines amtlichen Schreibens an die Behörde, welches klarstellt, dass die Großeltern nicht bereit, sind für die Pflege aufzukommen, wenn das Jugendamt nicht zahlen würde. "Diese in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellte Anforderung ist jedenfalls überholt", urteilte nun der Vorsitzende Richter Jürgen Vormeier.
Die Auslegung des Gesetzes hat sich damit geändert: Pflegegeld für Großeltern soll es fortan zu erleichterten Bedingungen und ohne das erwähnte amtliche "Drohschreiben" geben. "Wenn man verlangt, dass die Großeltern mit dem Weggeben ihrer Enkel drohen sollen, hat man doch das Ergebnis, dass die Großeltern eigentlich nicht geeignet wären für die Erziehung ihrer Enkel und dann das Kindeswohl gefährdet wäre", erklärt Vormeier. Geld für die Vollzeitpflege gibt es für Großeltern dann, wenn diese von den Behörden als erziehungsgeeignet beurteilt werden. Zudem muss ein finanzieller Bedarf gesehen werden.
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