Nachlassverbindlichkeiten: Das müssen Erben wissen Ein Grab auf dem viele Blumengestecke liegen. Gina Sanders, Fotolia

24. Mai 2016, 9:56 Uhr

Erben müssen haften Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten: Das müssen Erben wissen

Hohe Nachlassverbindlichkeiten können dafür sorgen, dass eine Erbschaft zur Belastung wird. Mit welchen Verbindlichkeiten Sie rechnen müssen, wenn Sie erben, und wie Sie mit einem überschuldeten Erbe umgehen können, erfahren Sie im Folgenden.

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Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten: Schulden des Erb­las­sers gehören dazu

Gemäß § 1967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können verschiedene Nachlassverbindlichkeiten auf Sie zukommen, wenn Sie erben. Eine Form solcher Verbindlichkeiten sind die Erblasserschulden – also Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, wie etwa nicht abbezahlte Kredite oder ein überzogenes Bankkonto. Eine zweite Form sind Erbfallschulden, also Verbindlichkeiten, die Ihnen durch den Erbfall selbst entstehen, etwa durch Pflichtteilsansprüche und testamentarische Auflagen. Außerdem ist es möglich, dass es zu Nachlasserbenschulden kommt. Das sind Verbindlichkeiten, die Sie als Erbe im Zuge der Nachlassverwaltung eingehen – wie zum Beispiel die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Bestat­tungs­kos­ten und weitere mögliche Nachlassverbindlichkeiten

Zu den Nachlassverbindlichkeiten, für welche die Erben einstehen müssen, gehören gemäß § 1968 BGB außerdem die Bestattungskosten. Wenn Sie diese als Erbe nicht aufbringen können, so zahlt sie gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII in der Regel auf Antrag der zuständige Sozialhilfeträger. Reicht der Nachlass nicht aus, um die Beerdigung zu bezahlen, und Sie übernehmen die Bestattungskosten trotzdem, so können Sie diese unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Weitere Verbindlichkeiten sind in der Regel die Kosten für die Testamentseröffnung und die Testamentsvollstreckung. Außerdem kann zum Beispiel der überlebenden Ehe- oder Lebenspartner Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen.

RechtsschutzSo sollten Erben mit Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten umgehen

Als Erbe sind Sie gemäß § 1967 BGB verpflichtet, für Nachlassverbindlichkeiten zu haften. Gibt es mehrere Erben, so haften diese als Erbengemeinschaft jeweils in Höhe ihrer Erbteile. Wenn das Erbe überschuldet ist, die Summe der Verbindlichkeiten also den Wert des Nachlasses übersteigt, haben Sie die Möglichkeit, beim Nachlassgericht eine Nachlassinsolvenz zu beantragen. Ein Anwalt kann Sie zur Eröffnung eines solchen Verfahrens beraten.

Eine weitere Möglichkeit, ein überschuldetes Erbe abzuwenden, ist die Ausschlagung der Erbschaft. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie in diesem Streitlotse-Ratgeber.

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