Reihenfolge der Vornamen ändern: Das geht – das geht nicht Yvonne Paulus, Fotolia

4. Dezember 2018, 10:40 Uhr

Darf ich eigentlich? Rei­hen­fol­ge der Vornamen ändern: Das geht – das geht nicht

Seit November 2018 darf man in Deutschland die Reihenfolge der Vornamen ändern, wenn man mehrere davon hat. Du hast schon immer deinen Zweitnamen als Rufnamen verwendet? Dann kannst du das vielleicht ganz offiziell so festschreiben lassen. Hier erfährst du, wie es geht und welche gesetzlichen Einschränkungen es gibt.

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Wer darf die Rei­hen­fol­ge seiner Vornamen ändern?

Wenn jemand mehrere Vornamen hat, hat sich meist einer davon als fester Rufname etabliert. Manchmal ist das nicht der Name, der im Ausweis an erster Stelle steht. Dann kann es störend sein, immer wieder erklären zu müssen: "Ich heiße zwar Hans Jürgen, aber eigentlich werde ich Jürgen genannt."

Dieses alltägliche Problem ist aber nicht der einzige Grund für die Gesetzesänderung: Es kann zum Beispiel auch vorkommen, dass sich bei längeren Vornamen der Rufname nicht mehr in der sogenannten maschinenlesbaren Zone (MRZ) auf Ausweisdokumenten befindet. Das kann dazu führen, dass etwa beim Einchecken am Flughafen erhöhter Erklärungsbedarf entsteht.

Das Personenstandsgesetz erlaubt es seit November 2018, mit einer Änderung der Namensreihenfolge für klare Verhältnisse zu sorgen.

Eine Einschränkung gibt es dabei: Die Reihenfolge der Vornamen ändern dürfen nur Menschen, die mehrere Vornamen ohne Bindestrich haben. Beispiel: "Anne Marie" darf zu "Marie Anne" werden. Sind die Vornamen mit einem Bindestrich verbunden ("Anne-Marie"), spricht man von einem Doppelnamen. Dieser darf nicht verändert werden.

Wie ändere ich die Rei­hen­fol­ge meiner Vornamen?

Ansprechpartner ist das Standesamt deines Wohnortes. Dort kannst du eine einfache Erklärung darüber abgeben, in welcher Form du deine Vornamen umstellen möchtest. Einen Grund brauchst du dafür nicht anzugeben. Allerdings musst du mit Kosten rechnen: Für die Namensänderung erhebt das Amt eine Gebühr von etwa 20 bis 30 Euro.

Nicht erlaubt ist es übrigens nach wie vor,

Rei­hen­fol­ge der Vornamen ändern: Welche Folgen hat das?Rechtsschutz

Der neue Personalausweis ist nur der Anfang: Wie bei jeder anderen Namensänderung – etwa bei neuem Familiennamen nach einer Heirat – müssen auch andere offizielle Dokumente auf die neue Namensversion geändert werden, zum Beispiel Reisepass, Fahrzeugpapiere, EC- und Kreditkarte und Sozialversicherungsausweis. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter und andere Kontakte müssen informiert werden. Das erfordert einigen Aufwand und verursacht zum Teil weitere Kosten.

Tipp: ADVOCARD-Kunden können die Online-Änderungsmitteilung nutzen, wenn sich ihre Daten geändert haben – ganz einfach und kostenlos.

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