Namensänderung bei Kindern nach Scheidung: Wann geht das? ©fesenko/Fotolia

25. Juni 2019, 9:52 Uhr

Darf ich eigentlich? Namens­än­de­rung bei Kindern nach Scheidung: Wann geht das?

Nach der Scheidung den alten Familiennamen wieder annehmen und auch für die Kinder gleich die Namensänderung beantragen: Einige Geschiedene wünschen sich das, zum Beispiel, um sich vom Ex-Partner zu distanzieren.  Aber geht das so einfach? Hier erfährst du, welche Bedingungen für die Namensänderung von Kindern erfüllt sein müssen.

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Fami­li­en­na­me des Kindes steht grund­sätz­lich fest – auch nach Scheidung

Den geschiedenen Vätern oder Müttern selbst wird es relativ leicht gemacht, ihren alten Nachnamen wieder anzunehmen. Denn jeder hat das Recht, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen.

Für die gemeinsamen Kinder ist eine Namensänderung nach der Scheidung der Eltern jedoch wesentlich schwieriger. Wurde das Kind während der Ehe geboren und die Eltern trugen zu diesem Zeitpunkt einen gemeinsamen Nachnamen, dann trägt das Kind diesen auch. Dieser Name steht grundsätzlich fest und darf nicht geändert werden – außer in bestimmten Ausnahmefällen.

Ausnahmen: Wann eine Namens­än­de­rung bei Kindern doch möglich sein kann

Gemäß § 3 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) muss ein wichtiger Grund für eine Namensänderung vorliegen. Im Fall von Kindern nach der Scheidung der Eltern können wichtige Gründe zum Beispiel diese sein:

  • Die sor­ge­be­rech­tig­te Mutter oder der sor­ge­be­rech­tig­te Vater heiratet erneut und nimmt dadurch einen anderen Fami­li­en­na­men an (Ein­be­nen­nung).
  • Das Kin­des­wohl ist durch den bestehen­den Nachnamen gefährdet.Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Erster Fall: Bei einer Einbenennung kann das Kind den neuen Nachnamen des Elternteils annehmen, bei dem es lebt

Beispiel: Heiratet die Mutter einen neuen Partner und nimmt dessen Nachnamen an, ist auch die Namensänderung des Kindes möglich.
Wichtig: Dafür bedarf es der Zustimmung des leiblichen Vaters, sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind. Im Streitfall muss das Familiengericht entscheiden.
Ab einem Alter von fünf Jahren muss auch das Kind der Namensänderung ausdrücklich zustimmen.

Zweiter Fall: Ist das Kindeswohl durch den Nachnamen gefährdet, erhöht auch dieses die Chance auf eine Namensänderung. Das kann zum Beispiel gegeben sein, wenn der Ex-Partner straffällig geworden ist und das Kind damit in Verbindung gebracht werden kann, solange es seinen Nachnamen trägt

Die genannten Beispiele sind jeweils triftige Gründe für eine Namensänderung. Jedoch wird stets je nach Einzelfall entschieden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann kannst du einen Antrag auf Namensänderung  beim zuständigen Standesamt stellen.

FAZIT
  • Trotz rechts­kräf­ti­ger Scheidung ist es nicht ohne Weiteres möglich, den Nachnamen der gemein­sa­men Kinder zu ändern.
  • Es gibt jedoch Aus­nah­me­fäl­le: zum einen, wenn das Kin­des­wohl gefährdet ist, zum anderen bei einer Wie­der­hei­rat, sofern der andere leibliche Eltern­teil zustimmt.
  • Es wird stets im indi­vi­du­el­len Ein­zel­fall entschieden.
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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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