Die Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab drubig-photo, Fotolia

11. Juli 2018, 9:20 Uhr

Fake oder Fakt? Eltern­geld muss man ver­steu­ern – stimmt das?

Muss man das Elterngeld versteuern? Nein. Das heißt allerdings nicht, dass die Steuerlast am Jahresende nicht trotzdem höher ausfällt als gewohnt. Wer sich rechtzeitig informiert, kann aber das Maximum aus dem Elterngeld rausholen und böse Überraschungen vermeiden.

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Hohes Einkommen, hohes Eltern­geld, hohe Steuer

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Bist du allein­er­zie­hend oder hast du einen Partner bezie­hungs­wei­se eine Partnerin?
  • Wie teilt ihr gege­be­nen­falls die Eltern­zeit auf?
  • Ent­schei­dest du dich für Eltern­geld oder ElterngeldPlus?
  • Wie viel hast du vorher verdient?
  • Welche Steu­er­klas­se hast du?

Kurzum: Die Berechnung ist ganz schön kompliziert, lässt sich aber zumindest auf eine Grundregel herunterbrechen: Je höher das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes, desto höher das Elterngeld.  Bei 1.800 Euro monatlich ist allerdings Schluss – mehr gibt es auch für Gutverdienende nicht.

Ziel des Elterngelds ist es, den Verdienstausfall abzufedern, der mit der Elternzeit einhergeht. Es ist – wie zum Beispiel auch das Kindergeld – eine  sogenannte staatliche Transferleistung.  Das heißt, der Staat verlangt für diese Zahlungen keine Gegenleistung. Deshalb sind solche Unterstützungsleistungen wie das Elterngeld prinzipiell steuerfrei.

Aber da ist leider noch der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wird auf das Gesamteinkommen der Familie angerechnet. Das kann dazu führen, dass sich der Steuersatz erhöht, denn schon ein paar Hundert Euro mehr im Jahr können den Steuersatz um mehrere Prozent ansteigen lassen. Elterngeld bringt selbst beim Mindestsatz von 300 Euro pro Monat satte 3.600 Euro pro Jahr – ein großer Sprung also.

Rücklagen aus dem Eltern­geld bilden

Da du das Elterngeld selbst ja nicht versteuern musst, wird der neu ermittelte Steuersatz nur auf das Einkommen ohne das Elterngeld angewendet. Die Steuerlast steigt aber oft trotzdem – je nach zugrunde gelegtem Einkommen sogar deutlich. Bei einem Nettoeinkommen von 50.000 Euro jährlich kann ein Steuersatz von zwei Prozent mehr oder weniger einen Unterschied von 1.000 Euro machen.

Damit dich die Steuererklärung nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringt, solltest du deshalb übers Jahr immer wieder Teile des Elterngelds zur Seite legen. So bist du finanziell ausreichend abgesichert, wenn der nächste Steuerbescheid ins Haus flattert.

Eltern­geld opti­mie­ren: Recht­zei­tig die Steu­er­klas­se wechseln

Rechtsschutz

Auch wenn das steuerfreie Elterngeld den Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen erhöht: Der Bonus wiegt die zusätzlichen Belastungen mehr als auf. Deshalb lohnt es sich durchaus, rechtzeitig darüber nachzudenken, wie du die maximale Höhe an staatlicher Unterstützung herausholen kannst.

Doch wie genau geht das? Für Ehepaare recht einfach und völlig legal: durch einen Wechsel der Steuerklasse. Bei verheirateten Paaren mit großen Einkommensunterschieden wird die Steuer in meist nach dem Splittingtarif berechnet. Das heißt, der Geringverdiener muss prozentual mehr abgeben (Steuerklasse V) als der Gutverdiener (Steuerklasse III). In der Praxis läuft es meist so, dass nach der Geburt des Kindes der Partner zu Hause bleibt, der weniger verdient – und höher besteuert wird. Da das Elterngeld anhand des Nettoeinkommens vor der Geburt berechnet wird, drücken die hohen Steuerabzüge die Höhe der Zahlungen.

Wenn du aber rechtzeitig die Steuerklasse wechselst, bleibt dir mehr Netto vom Brutto und du bekommst dann 12 bis 14 Monate lang ein deutlich höheres Elterngeld. In der Regel lohnt sich das, weil das Plus beim Elterngeld den steuerlichen Nachteil in der Zeit davor weit übersteigt. Rechtzeitig wechseln heißt in diesem Fall:

  • Mütter spä­tes­tens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes
  • Väter spä­tes­tens sieben Monate vor der Geburt

Es kann allerdings sein, dass das Finanzamt den Wechsel der Steuerklasse ablehnt. Denn du musst begründen, dass ein Wechsel für dich insgesamt steuerlich sinnvoll ist. Wer ganz offensichtlich nur fürs Elterngeld die Steuerklasse ändern lassen will, wird voraussichtlich vom Finanzamt eine Ablehnung kassieren.

Zuver­dienst wird angerechnet

Wer auch in der Elternzeit gerne arbeiten möchte, darf das tun. Die finanzielle Situation verbessert sich dadurch allerdings nicht unbedingt. Denn der Verdienst wird aufs Elterngeld angerechnet. Das steuerfreie Elterngeld fällt also geringer aus, während du die Einnahmen aus deinem Job gegebenenfalls sogar versteuern musst.

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