Die Erbschaftsteuer berechnen richtet sie sich vor allem nach der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen Stockfotos-MG, Fotolia

22. September 2017, 12:52 Uhr

Was kostet ein Erbe? Erb­schaft­steu­er berechnen: Steu­er­sät­ze und Steuerklassen

Wie Sie die Erbschaftsteuer berechnen wollen, richtet sie sich vor allem nach der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Im weiteren Verlauf werden auch noch andere Faktoren wichtig, wie etwa Freibeträge. All das findet sich in Deutschland im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

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Steu­er­klas­se richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad

In § 15 ErbStG finden Sie die Steuerklassen zur Berechnung der Erbschaftsteuer:

• Steuerklasse 1: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern
• Steuerklasse 2: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Partner
• Steuerklasse 3: alle anderen

Dabei gilt: Die Einstufung in die Steuerklasse 1 der Erbschaftsteuer ist relativ günstig, die Berechnung nach Steuerklasse 3 eher teuer – nicht zuletzt, weil sich die Freibeträge stark unterscheiden.

Höhe des Vermögens und Steu­er­klas­se bestimmen Steuersätze

In § 19 ErbStG finden Sie eine übersichtliche Tabelle, der Sie den prozentualen Steuersatz entnehmen können, den Sie an den Staat abführen müssen. Dabei gilt: Je weniger geerbt wurde und je enger Sie verwandt waren, desto günstiger ist das Erbe. Wenn Sie zum Beispiel 75.000 Euro oder weniger erben, bezahlen Sie folgende Erbschaftsteuer:

• Steuerklasse 1: 7 Prozent
• Steuerklasse 2: 15 Prozent
• Steuerklasse 3: 30 Prozent

Die letzte Staffelungsgrenze liegt bei Vermögen von mehr als 26.000.000 Euro. Dann betragen die Steuersätze für die jeweiligen Steuerklassen 30, 43 und 50 Prozent.

Da die Abstände zwischen den Staffelungen sehr groß sind, gibt es die Härtefallregelung. Sie soll vermeiden, dass jemand, der 75.100 Euro erbt, aufgrund des höheren Steuersatzes am Ende weniger in der Hand hat als jemand, der 75.000 erbt. Daher wird das Vermögen zwischen den einzelnen Staffelschritten nur zur Hälfte berechnet.

So berechnen Sie das Vermögen für die Erbschaftsteuer

Rechtsschutz

Das steuerpflichtige Vermögen ist nicht einfach das, was Ihnen hinterlassen wurde. Vielmehr können Sie vom Wert der Erbschaft noch einiges abziehen:

• Schulden des Erblassers
• Kosten für Bestattung und Grabpflege
• Freibeträge

Auch ohne Quittungen dürfen Sie für die Nachlasskosten pauschal 10.300 Euro angeben.

 

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