Bestattung: Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen? Syda Productions, Fotolia

12. November 2018, 10:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Bestat­tung: Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

In vielen Ländern ist es nach der Einäscherung eines Verstorbenen erlaubt, die Urne mit nach Hause zu nehmen und sie dort aufzubewahren – zum Beispiel in einer Vitrine oder auf dem Kamin. In Deutschland ist das in dieser Form jedoch bisher nicht möglich. Wie die Rechtslage aussieht und bei welchen vermeintlichen Alternativen du aufpassen musst, erfährst du hier.

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Urne mit nach Hause nehmen? So ist die Rechtslage

Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen und sie dort aufzustellen, erlaubt bisher kein Bundesland. Wer das trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge können ein hohes Bußgeld und weitere Kosten für die zwangsweise Bestattung der Urne sein.

Eine Ausnahme gibt es bisher nur in Bremen: Dort dürfen Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen die Asche auf Privatgrundstücken verstreuen, wenn das der Wunsch des Verstorbenen war. Auch dort ist es aber nicht möglich, die Asche in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.

Mögliche Formen der Urnenbestattung

Grundsätzlich herrscht in Sachen Bestattung Friedhofszwang. Es gibt jedoch legale Alternativen zur Erdbestattung einer Urne: zum Beispiel die Seebestattung und den Bestattungswald.

Übrigens: Geht es nicht um einen Menschen, sondern um ein geliebtes Haustier, dann ist die Aufbewahrung der Asche in einer Urne zu Hause rechtlich kein Problem.

Was ist mit Mini-Urnen und Diamanten aus Asche?

Da sie die eigentliche Urne nicht mit nach Hause nehmen dürfen, wünschen sich manche Angehörige, dass der Bestatter wenigstens einen kleinen Teil der Asche abzweigt und in eine Mini-Urne füllt. Diese wird dann zu Hause aufbewahrt. Zuweilen bieten Bestatter das auch selbst an. Dieses Vorgehen ist aber rechtlich umstritten und bewegt sich am Rand der Illegalität. So legt etwa § 168 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) fest, dass man sich der Störung der Totenruhe schuldig macht, wenn man Teile eines Leichnams entwendet – das gilt auch für die Asche.

Nicht erlaubt ist es in Deutschland, sich aus einem Teil der Asche eines Verstorbenen einen Diamanten fertigen zu lassen und diesen als Schmuck zu tragen.

Asche ins Ausland über­füh­ren: So ist es legal

Mehr Informationen zum Thema RechtsschutzViele europäische Länder haben liberalere Bestattungsgesetze als Deutschland, sodass es zum Beispiel in den Niederlanden und in der Schweiz auch erlaubt ist, die Urne mit nach Hause zu nehmen.

Das deutsche Gesetz erlaubt es, sterbliche Überreste von Menschen ins Ausland zu überführen. Das kann entweder vor oder nach der Einäscherung geschehen. Allerdings: Sobald die Asche wieder nach Deutschland gelangt, unterliegt sie den deutschen Bestattungsgesetzen. Verwandte oder Freunde in den Niederlanden könnten sich also die Urne eines in Deutschland Verstorbenen zu Hause hinstellen. Dasselbe in Deutschland zu tun, ist und bleibt aber verboten.

FAZIT
  • In Deutsch­land herrscht Fried­hofs­pflicht, auch für die Urnen­be­stat­tung. Man darf daher nicht die Asche ver­stor­be­ner Menschen in einer Urne mit nach Hause nehmen.
  • Vorsicht auch bei Angeboten zu Mini-Urnen und Diamanten aus Toten­asche: Streng genommen handelt es sich dabei um den Straf­tat­be­stand "Störung der Totenruhe" (§ 168 StGB).
  • Wird ein Ver­stor­be­ner in ein anderes Land überführt, das die Auf­be­wah­rung von Asche in einer Urne zu Hause erlaubt, dann ist das legal – aller­dings nur, solange die Asche auch dort bleibt.
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