Ferien verlängern: Ist Schulbefreiung wegen Urlaub erlaubt? © iStock.com/ArtMarie

6. September 2022, 10:44 Uhr

Achtung, das wird teuer Ferien ver­län­gern: Ist Schul­be­frei­ung wegen Urlaub erlaubt?

Wegen des Urlaubs eigenmächtig die Ferien verlängern und die Kinder die Schule schwänzen lassen: Das kann für Eltern teuer werden. Denn dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Schulpflicht. Was erlaubt ist und was nicht, erfährst du hier.

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Schul­fe­ri­en ver­län­gern verstößt gegen Schulpflicht

Pflicht ist Pflicht – und keine Kür. Das gilt auch für die Schulpflicht in Deutschland, die je nach Bundesland neun, zehn oder zwölf Jahre beträgt. Sowohl schulpflichtige Kinder als auch Erziehungsberechtigte müssen sich daran halten. Heißt im Umkehrschluss: Wer außerhalb der Ferienzeiten einfach blaumacht, verstößt gegen das jeweilige Landesschulgesetz. Anwesenheitspflicht während der Schulzeit gilt übrigens sowohl für den normalen Unterricht als auch für Schulveranstaltungen und Klassenfahrten.

Anders sieht es aus, wenn dein Kind krank ist. Selbstverständlich sollte es dann zuhause bleiben und ist vom Unterricht freigestellt. Allerdings bedarf es in diesem Fall einer Entschuldigung für die Schule.

Ausnahmen: Ferien ver­län­gern nur mit gutem Grund

Ob Beerdigung der Oma oder Hochzeit des großen Bruders: Einen Rechtsanspruch auf Schulbefreiung zu außergewöhnlichen Anlässen gibt es in Deutschland zwar nicht. In besonderen Fällen kannst du jedoch das Gespräch mit der Schulleitung oder den Klassenlehrern suchen. In der Regel drückt sie bei derartigen Ereignissen ein Auge zu.

Ohne Genehmigung wird es jedoch auch in Ausnahmefällen schwierig, ein Fernbleiben der Kinder zu rechtfertigen. So entschied das Amtsgericht Augsburg beispielsweise 2015 in einem Fall, in dem eine Mutter wegen Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft mit ihrer Tochter in den Ferien nach Italien geflogen war. Da es zu unerwarteten Verzögerungen vor Ort kam, reiste die Frau erst nach Schulbeginn zurück nach Deutschland und die Tochter verpasste unentschuldigt den Unterricht. Die Schulbehörde hatte daraufhin ein Bußgeld von 500 Euro verhängt, da die Mutter die Formalitäten auch von Deutschland aus hätte klären können und keine Notlage vorlag.

Hochzeitspaar lässt Sektkorken knallen. Die Gäste jubeln.
© iStock.com/omgimages

Schul­be­frei­ung wegen Urlaub: Antrag stellen

Wer einen Antrag auf Schulbefreiung stellen möchte, kann sich im Sekretariat der jeweiligen Schule nach einem entsprechenden Vordruck erkundigen – manchmal gibt es diesen auch online auf der Schulhomepage. Ist dies nicht der Fall, kannst du einen entsprechenden Antrag auch formlos stellen. Folgende Inhalte sollte darin vorkommen:

  • Name des Kindes
  • Zeitraum des geplanten Fern­blei­bens vom Schulunterricht
  • Begrün­dung des Fernbleibens

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit auf Genehmigung ist, kommt auf Grund und Zeitraum des Fernbleibens an. Bei ein bis drei Tagen stehen die Chancen gut, dass der Antrag durchgeht – dann entscheidet nämlich für gewöhnlich die Klassenleitung darüber. Alles, was über drei Tage hinausgeht, wird in der Regel von der Schulleitung entschieden.

Uner­laub­te Feri­en­ver­län­ge­rung und die Konsequenzen

Schule schwänzen und Ferien verlängern, um ein Urlaubsschnäppchen wahrnehmen zu können – das kann Sanktionen nach sich ziehen. Diese können zunächst in Form einer Verwarnung seitens der Schulleitung oder durch einen Zeugniseintrag erfolgen.

Eltern, deren Kinder vom Unterricht fernbleiben, obwohl einem Antrag auf Urlaubsverlängerung ausdrücklich nicht stattgegeben wurde, müssen sogar mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom jeweiligen Landesgesetz und oft auch von den für die einzelne Kommune geltenden Verordnungen ab. Je nach Fall und Dauer der unerlaubten Ferienverlängerung müssen sich Eltern auf ein Bußgeld in drei- bis vierstelliger Höhe einstellen. Mancherorts wird das Bußgeld auch pro Tag erhoben, an dem das Kind mit Billigung der Eltern die Schule geschwänzt hat.

In einigen Bundesländern können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. So können in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten verhängt werden, wenn sich Erziehungsberechtigte uneinsichtig zeigen und ihre Kinder dauerhaft vom Schulbesuch abhalten.

Gut zu wissen: Da die Zahl der Schulschwänzer vor und nach den Ferien in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, kontrollieren Bundespolizisten an Flughäfen verstärkt Eltern mit Kindern im schulpflichtigen Alter.

FAZIT
  • Eine Schul­be­frei­ung wegen Urlaub – das geht für gewöhn­lich nicht, denn in Deutsch­land gilt für schul­pflich­ti­ge Kinder die Anwe­sen­heits­pflicht im Unter­richt und bei Ver­an­stal­tun­gen außerhalb der Ferienzeiten.
  • In Aus­nah­me­fäl­len können Erzie­hungs­be­rech­tig­te in der Schule einen Antrag auf Schul­be­frei­ung stellen. Dafür müssen sie aller­dings triftige Gründe haben.
  • Bleiben Schüler und Schü­le­rin­nen unerlaubt vom Unter­richt fern, kann das sank­tio­niert werden – mit einer Ver­war­nung oder sogar einem Bußgeld. Die Höhe der Bußgelder unter­schei­det sich von Bun­des­land zu Bundesland.
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