
9. Oktober 2025, 14:10 Uhr
Fake oder Fakt? Gesetzlicher Feiertagszuschlag: Wann und auf wie viel du Anspruch hast
Ob Weihnachten, Ostermontag oder andere gesetzliche Feiertage: Viele Menschen müssen arbeiten, wenn andere frei haben. Dir geht es genauso? Dann fragst du dich vielleicht, ob dir dafür wenigstens ein Feiertagszuschlag zusteht. Und wenn ja: Wann ist er steuerfrei? Alle wichtigen Infos dazu findest du hier.
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Gesetzlicher Feiertagszuschlag: Sind Arbeitgeber an Feiertagen in der Pflicht?
Die schlechte Nachricht vorweg: Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu, an Feiertagen einen Lohnzuschlag zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2006 bestätigt (AZ 5 AZR 97/06).
Einzige Ausnahme für einen Zusatzlohn gibt es bei der Nachtarbeit, bei der Angestellte für jede Nachtschicht einen Nachtzuschlag erwarten können – sofern sie hierfür keinen Freizeitausgleich erhalten.
Aber warum bekommen viele Arbeitnehmer trotzdem Feiertagszuschläge?
- In vielen Branchen gibt es Tarifverträge, die Angestellten einen Anspruch auf Feiertagszuschläge sichern.
- Der Anspruch kann sich auch aus besonderen Regelungen im Arbeitsvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
- Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte betriebliche Übung: Hat der Arbeitgeber bereits mehrmals einen Feiertagszuschlag gezahlt, dann können die Mitarbeiter erwarten, dass das auch weiterhin so sein wird.
Die gute Nachricht: Wenn du an einem Feiertag arbeitest und keinen finanziellen Bonus bekommst, hast du als Arbeitnehmer immerhin Anspruch auf einen Ersatzruhetag:
- § 11 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, dass dir der Ruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss, wenn du an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten musstest, der auf einen Werktag(Montag bis Samstag) fiel.
- Fiel der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag, gilt die entsprechend strengere Regelung für die Sonntagsarbeit: Der Ausgleichstag muss dir dann innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.
Feiertagszuschläge: Ausnahmen in der Gastronomie und Pflege?
Es gibt keine Ausnahmen in Branchen wie etwa der Gastronomie oder der Pflege, wo Sonntagsarbeit weit verbreitet ist und auch an Feiertagen gearbeitet wird. Wenn du z. B. kellnerst und am ersten Weihnachtsfeiertag arbeitest, hast du keinen pauschalen Anspruch auf einen Zuschlag. Arbeitnehmer in der Pflege werden hingegen oftmals nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Sie haben etwas bessere Chancen, einen Feiertagszuschlag zu erhalten – einen konkreten Anspruch haben aber auch sie nicht. Wird ein Zuschlag nach TVöD gewährt, kann dieser oft höher ausfallen als der in der privaten Wirtschaft. Hier sind dann bis zu 135 Prozent Zuschlag steuerfrei. Mehr dazu liest du weiter unten.
Wann bekommt man einen Feiertagszuschlag?
Zahlt dein Arbeitgeber dir einen Feiertagszuschlag, dann in der Regel nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Welche Tage das sind, regelt jedes Bundesland für sich.
- Gesetzliche Feiertage in allen 16 Bundesländern sind: Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, der Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und die beiden Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember).
- Nur in bestimmten Bundesländern gelten hingegen beispielsweise Heilige Drei Könige (6. Januar), Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, der Reformationstag (31. Oktober) und Allerheiligen (1. November) als gesetzliche Feiertage.
Übrigens: Wenn deine Arbeitsschicht am Abend eines Feiertags beginnt und bis zum Folgetag andauert, der kein Feiertag mehr ist, erhältst du trotzdem den Zuschlag für die volle Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden.
Du arbeitest und wohnst in verschiedenen Bundesländern? Was dann für gesetzliche Feiertage im Arbeitsrecht gilt, erfährst du hier.

Feiertagszuschlag berechnen: Wie hoch ist er?
Wie hoch der Feiertagszuschlag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen, das ihn zahlt, selbst. Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben.
Gut zu wissen: Gemäß § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) musst du keine Sozialabgaben für den Feiertagszuschlag abführen. Das heißt: Dir bleibt mehr vom ausgezahlten Zuschlag, da hiervon nichts in die Kranken- oder Pflegekasse geht.
Wichtig: Dies gilt nur, solange dein Grundlohn unter 25 Euro die Stunde liegt.
Haben Minijobber Anspruch auf Feiertagszuschläge?
Du arbeitest auf Minijob-Basis und das auch mal an einem Feiertag? Dann hast du keinen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Allerdings gilt auch für Minijobber: Sie haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag, sollten sie an einem Feiertag gearbeitet haben. Gesetzlich verpflichtend auch im Minijob: Es wird ein Nachtzuschlag gezahlt, wenn in der Zeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens gearbeitet wird. Mehr zu den Regelungen beim Minijob liest du hier.
Werden Feiertagszuschläge versteuert oder sind sie steuerfrei?
Wenn du einen Feiertagszuschlag erhältst, ist für dich die Frage relevant, wie viel davon steuerfrei bleibt. Entscheidend: Bei der Steuer wird zwischen Zuschlägen für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit unterschieden.
Der steuerfreie Anteil des Feiertagszuschlags wird anhand deines Grundlohns berechnet. Für die meisten Arbeitnehmer ist das ihr monatliches Brutto-Grundgehalt, geteilt durch die vertraglich vereinbarte Zahl der Arbeitsstunden pro Monat.
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Zuschlag steuerfrei:
- wenn er 125 Prozent deines Grundlohns nicht übersteigt
- bis zu 150 Prozent deines Grundlohns, wenn du am 1. Mai, an Heiligabend ab 14 Uhr oder an einem der beiden Weihnachtsfeiertage arbeitest
- bis zu 50 Prozent deines Grundlohns bei Sonntagsarbeit
Wichtig: Als Grundstundenlohn dürfen für die Berechnung maximal 50 Euro angesetzt werden.
Der steuerrechtliche Unterschied zwischen Sonn- und Feiertagszuschlag ist zum Beispiel wichtig, wenn es um Arbeit an einem Sonntag geht, der auch gleichzeitig ein gesetzlicher Feiertag ist.
Auch gut zu wissen: Die Steuerfreibeträge für Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht miteinander kombinierbar. Für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, erhöht sich die Steuerfreigrenze also nicht auf 175 Prozent des Grundlohns, sondern bleibt bei 125 Prozent.
FAQ
- Muss Feiertagszuschuss gezahlt werden?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden Feiertagszuschläge zu zahlen. Allerdings hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn du an einem Feiertag gearbeitet hast.
- Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?
Die Höhe des Feiertagszuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt und liegt somit im Ermessen deines Arbeitgebers. Erhältst du einen Feiertagszuschlag, kann dieser bis zu 125 Prozent deines Grundlohns entsprechen, ohne steuerpflichtig zu sein.
- Werden Feiertagszuschläge versteuert?
Ja, aber es gilt: Bis zu einer gewissen Grenze sind Feiertagszuschläge steuerfrei (Freibetrag). Grundsätzlich gilt das, wenn der Zuschlag nicht höher ist als 125 Prozent deines Grundlohns. Arbeitest du an Heiligabend ab 14 Uhr, ist der Zuschlag sogar bis zu 150 Prozent deines Grundlohns steuerfrei.
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