Eine Frau tippt in einen Rechner, eine Kaffeetasse steht auf dem Schreibtisch © iStock.com/Anna Ostanina

9. Oktober 2025, 14:10 Uhr

Fake oder Fakt? Gesetz­li­cher Fei­er­tags­zu­schlag: Wann und auf wie viel du Anspruch hast

Ob Weihnachten, Ostermontag oder andere gesetzliche Feiertage: Viele Menschen müssen arbeiten, wenn andere frei haben. Dir geht es genauso? Dann fragst du dich vielleicht, ob dir dafür wenigstens ein Feiertagszuschlag zusteht. Und wenn ja: Wann ist er steuerfrei? Alle wichtigen Infos dazu findest du hier.

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Gesetz­li­cher Fei­er­tags­zu­schlag: Sind Arbeit­ge­ber an Fei­er­ta­gen in der Pflicht?

Die schlechte Nachricht vorweg: Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu, an Feiertagen einen Lohnzuschlag zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2006 bestätigt (AZ 5 AZR 97/06).

Einzige Ausnahme für einen Zusatzlohn gibt es bei der Nachtarbeit, bei der Angestellte für jede Nachtschicht einen Nachtzuschlag erwarten können sofern sie hierfür keinen Freizeitausgleich erhalten.

Aber warum bekommen viele Arbeitnehmer trotzdem Feiertagszuschläge?

  • In vielen Branchen gibt es Tarif­ver­trä­ge, die Ange­stell­ten einen Anspruch auf Fei­er­tags­zu­schlä­ge sichern.
  • Der Anspruch kann sich auch aus beson­de­ren Rege­lun­gen im Arbeits­ver­trag oder aus einer Betriebs­ver­ein­ba­rung ergeben.
  • Eine weitere Mög­lich­keit ist die soge­nann­te betrieb­li­che Übung: Hat der Arbeit­ge­ber bereits mehrmals einen Fei­er­tags­zu­schlag gezahlt, dann können die Mit­ar­bei­ter erwarten, dass das auch weiterhin so sein wird.

Die gute Nachricht: Wenn du an einem Feiertag arbeitest und keinen finanziellen Bonus bekommst, hast du als Arbeitnehmer immerhin Anspruch auf einen Ersatzruhetag:

  • § 11 Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) legt fest, dass dir der Ruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss, wenn du an einem gesetz­li­chen Feiertag arbeiten musstest, der auf einen Werktag(Montag bis Samstag) fiel.
  • Fiel der gesetz­li­che Feiertag auf einen Sonntag, gilt die ent­spre­chend strengere Regelung für die Sonn­tags­ar­beit: Der Aus­gleichs­tag muss dir dann innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.

Info

Fei­er­tags­zu­schlä­ge: Ausnahmen in der Gas­tro­no­mie und Pflege?

Es gibt keine Ausnahmen in Branchen wie etwa der Gastronomie oder der Pflege, wo Sonntagsarbeit weit verbreitet ist und auch an Feiertagen gearbeitet wird. Wenn du z. B. kellnerst und am ersten Weihnachtsfeiertag arbeitest, hast du keinen pauschalen Anspruch auf einen Zuschlag. Arbeitnehmer in der Pflege werden hingegen oftmals nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Sie haben etwas bessere Chancen, einen Feiertagszuschlag zu erhalten – einen konkreten Anspruch haben aber auch sie nicht. Wird ein Zuschlag nach TVöD gewährt, kann dieser oft höher ausfallen als der in der privaten Wirtschaft. Hier sind dann bis zu 135 Prozent Zuschlag steuerfrei. Mehr dazu liest du weiter unten.

Wann bekommt man einen Feiertagszuschlag?

Zahlt dein Arbeitgeber dir einen Feiertagszuschlag, dann in der Regel nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Welche Tage das sind, regelt jedes Bundesland für sich.

  • Gesetz­li­che Feiertage in allen 16 Bun­des­län­dern sind: Neujahr (1. Januar), Kar­frei­tag, Oster­mon­tag, der Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Him­mel­fahrt, Pfingst­mon­tag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und die beiden Weih­nachts­fei­er­ta­ge (25. und 26. Dezember).
  • Nur in bestimm­ten Bun­des­län­dern gelten hingegen bei­spiels­wei­se Heilige Drei Könige (6. Januar), Oster­sonn­tag, Pfingst­sonn­tag, Fron­leich­nam, der Refor­ma­ti­ons­tag (31. Oktober) und Aller­hei­li­gen (1. November) als gesetz­li­che Feiertage.

Übrigens: Wenn deine Arbeitsschicht am Abend eines Feiertags beginnt und bis zum Folgetag andauert, der kein Feiertag mehr ist, erhältst du trotzdem den Zuschlag für die volle Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden.

Du arbeitest und wohnst in verschiedenen Bundesländern? Was dann für gesetzliche Feiertage im Arbeitsrecht gilt, erfährst du hier.

Arzt und Kleinkind schmücken Weihnachtsbaum
© iStock.com/Phynart Studio

Fei­er­tags­zu­schlag berechnen: Wie hoch ist er?

Wie hoch der Feiertagszuschlag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen, das ihn zahlt, selbst. Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben.

Gut zu wissen: Gemäß § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) musst du keine Sozialabgaben für den Feiertagszuschlag abführen. Das heißt: Dir bleibt mehr vom ausgezahlten Zuschlag, da hiervon nichts in die Kranken- oder Pflegekasse geht.

Wichtig: Dies gilt nur, solange dein Grundlohn unter 25 Euro die Stunde liegt.

Info

Haben Mini­job­ber Anspruch auf Feiertagszuschläge?

Du arbeitest auf Minijob-Basis und das auch mal an einem Feiertag? Dann hast du keinen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Allerdings gilt auch für Minijobber: Sie haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag, sollten sie an einem Feiertag gearbeitet haben. Gesetzlich verpflichtend auch im Minijob: Es wird ein Nachtzuschlag gezahlt, wenn in der Zeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens gearbeitet wird. Mehr zu den Regelungen beim Minijob liest du hier.

Werden Fei­er­tags­zu­schlä­ge ver­steu­ert oder sind sie steuerfrei?

Wenn du einen Feiertagszuschlag erhältst, ist für dich die Frage relevant, wie viel davon steuerfrei bleibt. Entscheidend: Bei der Steuer wird zwischen Zuschlägen für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit unterschieden.

Der steuerfreie Anteil des Feiertagszuschlags wird anhand deines Grundlohns berechnet. Für die meisten Arbeitnehmer ist das ihr monatliches Brutto-Grundgehalt, geteilt durch die vertraglich vereinbarte Zahl der Arbeitsstunden pro Monat.

Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Zuschlag steuerfrei:

  • wenn er 125 Prozent deines Grund­lohns nicht übersteigt
  • bis zu 150 Prozent deines Grund­lohns, wenn du am 1. Mai, an Hei­lig­abend ab 14 Uhr oder an einem der beiden Weih­nachts­fei­er­ta­ge arbeitest
  • bis zu 50 Prozent deines Grund­lohns bei Sonn­tags­ar­beit

Wichtig: Als Grundstundenlohn dürfen für die Berechnung maximal 50 Euro angesetzt werden.

Der steuerrechtliche Unterschied zwischen Sonn- und Feiertagszuschlag ist zum Beispiel wichtig, wenn es um Arbeit an einem Sonntag geht, der auch gleichzeitig ein gesetzlicher Feiertag ist.

Auch gut zu wissen: Die Steuerfreibeträge für Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht miteinander kombinierbar. Für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, erhöht sich die Steuerfreigrenze also nicht auf 175 Prozent des Grundlohns, sondern bleibt bei 125 Prozent.

FAQ

  • Muss Fei­er­tags­zu­schuss gezahlt werden?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden Feiertagszuschläge zu zahlen. Allerdings hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn du an einem Feiertag gearbeitet hast.

  • Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?

Die Höhe des Feiertagszuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt und liegt somit im Ermessen deines Arbeitgebers. Erhältst du einen Feiertagszuschlag, kann dieser bis zu 125 Prozent deines Grundlohns entsprechen, ohne steuerpflichtig zu sein.

  • Werden Fei­er­tags­zu­schlä­ge versteuert?

Ja, aber es gilt: Bis zu einer gewissen Grenze sind Feiertagszuschläge steuerfrei (Freibetrag). Grundsätzlich gilt das, wenn der Zuschlag nicht höher ist als 125 Prozent deines Grundlohns. Arbeitest du an Heiligabend ab 14 Uhr, ist der Zuschlag sogar bis zu 150 Prozent deines Grundlohns steuerfrei.

 

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