Wohnort, Arbeitsort, Firmensitz: Welche Feiertage gelten? © iStock.com/petinovs

29. März 2023, 9:48 Uhr

Fake oder Fakt Wohnort, Arbeits­ort, Fir­men­sitz: Welche Feiertage gelten?

Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig und damit auch das Umfeld, in dem Menschen arbeiten. Immer mehr Unternehmen führen Modelle zum hybriden Arbeiten, Homeoffice oder auch Remote Work ein. Welche Vorschriften bestehen dann aber für Feiertage, wenn der Firmensitz nicht der tatsächliche Arbeitsplatz ist und die beiden Orte in verschiedenen Bundesländern liegen? Alle Details dazu liest du hier.

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Die gesetz­li­chen Feiertagsregelungen

Hierzulande gibt es neun gesetzliche Feiertage, die bundesweit gültig sind. Dazu zählen beispielsweise die Osterfeiertage, Weihnachten und Neujahr, Christi Himmelfahrt sowie der Tag der Deutschen Einheit. Diese und weitere Feiertage sind in allen 16 Bundesländern gleich geregelt.

An diesen Tagen gilt für viele Arbeitnehmer die sogenannte Arbeitsruhe – sie müssen also nicht arbeiten. Ihr Gehalt wird aber trotzdem ausbezahlt, denn Arbeitnehmer haben an gesetzlichen Feiertagen ein Recht auf Entgeltfortzahlung. Fällt der Feiertag allerdings auf einen Sonntag, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Gehalt.

Die gesetzliche Grundlage für die Feiertagsregelungen ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Darin sind alle Vorschriften für gesetzlich anerkannte Feiertage festgeschrieben, die entweder bundesweit oder auf Länderebene gelten.

Die Länder können so auch Bestimmungen für geschützte kirchliche Feiertage festlegen, die nicht zu den gesetzlichen Feiertagen zählen. Angehörige der jeweiligen Konfessionen können dann für solche Tage beim Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung erbitten oder einen Urlaubsantrag für diesen Zeitraum einreichen.

INFO

Gesetz­li­che Feiertage in Deutschland

Einige Bundesländer haben gesonderte Feiertagsregelungen und somit eigene zusätzliche gesetzliche Feiertage. Während beispielsweise in Berlin oder Hamburg lediglich zehn gesetzliche Feiertage gelten, gibt es in Baden-Württemberg oder Bayern mehr als zwölf Tage.

Die folgenden Feiertage gibt es nur in den betreffenden Bundesländern:

  • Heilige Drei Könige am 6. Januar: in Baden-Würt­tem­berg, Bayern und Sachsen-Anhalt
  • Fron­leich­nam: in Baden-Würt­tem­berg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und regional in Sachsen und Thüringen
  • Aller­hei­li­gen am 1. November: in Baden-Würt­tem­berg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Buß- und Bettag: in Sachsen

Diese Feiertage gelten für Arbeitnehmer

Wegen Homeoffice oder Remote-Arbeit entspricht der Firmensitz des Arbeitgebers nicht immer dem tatsächlichen Arbeitsort. Liegen die Orte zudem in unterschiedlichen Bundesländern, solltest du deine Rechte bei Feiertagsregelungen unbedingt kennen.

Grundsätzliche gilt: Nicht der Wohnort des Arbeitnehmers oder der Firmensitz sind entscheidend, sondern der konkrete Arbeitsort ist maßgeblich. Es gelten damit die Feiertage des Bundeslandes, in dem du tatsächlich arbeitest. Verfügt das Unternehmen überregional über verschiedene Niederlassungen in diversen Bundesländern, haben sie ebenfalls die jeweiligen örtlichen gesetzlichen Feiertage einzuhalten.

Welche Feiertage im Homeoffice gelten, kommt auf die im Arbeitsvertrag festgelegten Regelungen an und ob Arbeitnehmer vollständig oder teilweise von zu Hause aus arbeiten. Wurde mit dem Arbeitgeber eine Telearbeitsvereinbarung geschlossen und der Wohnort ist auch gleichzeitig dauerhaft der tatsächliche Arbeitsplatz,gelten die Feiertagsregelungen am Arbeitsort und dementsprechend am Wohnort. Bei temporären Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten muss das nicht der Fall sein und du solltest dies vorher mit deinem Arbeitgeber klären.

Frau mit Kopfhörern und Katze sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop im Videocall.
© iStock.com/Drazen_

Besteht ein Anspruch auf aus­län­di­sche Feiertage?

Im EntgFG sind lediglich die inländischen Feiertagsregelungen vorgeschrieben. Möchten Arbeitnehmer in Deutschland an ausländischen Feiertagen freihaben, müssen diese Tage ebenfalls per Freistellung oder Urlaubsantrag beim Arbeitgeber angemeldet werden. In der Regel kann diese Gesetzesgrundlage also nur auf deutsche Feiertage angewandt werden.

Nehmen Arbeitnehmer an einem deutschen gesetzlichen Feiertag eine vom Unternehmen im Ausland organisierte Dienstreise oder Fortbildung teil, müssen sie an diesem Tag arbeiten. Ausnahmen gibt es hierbei nur, wenn dieser Tag auch im Zielland ein Feiertag ist und somit dort als arbeitsfrei gilt. In diesem Fall haben Arbeitnehmer auch bei ausländischen Feiertagen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

FAZIT
  • Gemäß Ent­gelt­fort­zah­lungs­ge­setz (EntgFG) haben Arbeit­neh­mer an gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen ein Recht auf Ent­loh­nung, auch wenn der Arbeits­tag wegfällt.
  • Die Bun­des­län­der haben unter­schied­lich viele gesetz­li­che Feiertage.
  • Nicht die Feiertage des Bun­des­lan­des, in dem das Unter­neh­men seinen Standort hat, sind für Arbeit­neh­mer ent­schei­dend, sondern die gesetz­li­chen Rege­lun­gen des tat­säch­li­chen Arbeitsortes.
  • Bei Arbeits­mo­del­len wie Remote Work oder Home­of­fice richten sich die Feiertage nach dem Bun­des­land, in dem sich der Arbeit­neh­mer aufhält und arbeitet.
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