Ehrenamtliche Tätigkeit: Sind Freiwillige versichert? MABO, Fotolia

2. Dezember 2015, 17:28 Uhr

Sportverein, Feuerwehr und Co. Ehren­amt­li­che Tätigkeit: Sind Frei­wil­li­ge versichert?

Viele Menschen üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, engagieren sich zum Beispiel im Sportverein, bei der Feuerwehr oder helfen Senioren und Bedürftigen im Alltag. Hier lesen Sie, was Sie beachten müssen, damit Sie auch versichert sind, wenn Sie bei Ihrer freiwilligen Tätigkeit zum Beispiel einen Unfall haben.

Ob bei der Arbeit oder privat: Im Streitfall unterstützen wir Sie. >>

Ehren­amt­li­che Tätigkeit: Fünf Kriterien

Ob beim Sport, im sozialen oder kulturellen Bereich – fünf Kriterien müssen laut der Verbraucherzentrale erfüllt sein, damit Ihre ehrenamtliche Tätigkeit auch juristisch als solche gilt und Sie im Zweifelsfall versichert sind: Sie müssen die Tätigkeit freiwillig und kontinuierlich ausüben, außerdem muss Ihre Arbeit organisiert und unentgeltlich sein sowie dem Wohl anderer dienen.

Über Verein oder Behörde versichert?

Häufig deckt die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation Schadensfälle ab, die einer ihrer ehrenamtlichen Helfer bei seiner Tätigkeit verursacht. Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein oder im öffentlichen Auftrag leisten – beispielsweise als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr –, ist dies meist der Fall. Trotzdem sollten Sie sich bei der zuständigen Organisation gleich zu Beginn erkundigen, inwiefern Sie während Ihrer Tätigkeit versichert sind. Sie können nicht immer davon ausgehen, für alle Schadensfälle über Ihren Verein versichert zu sein – etwa dann, wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit selbst verletzt werden oder versehentlich jemand anderen verletzen und eine hohe Schadenssumme entsteht.

Wenn nötig: Zusätz­lich privat vorsorgen

Wenn Sie nicht über den Verein oder die Organisation versichert sind, für die sie die ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sollten Sie zunächst bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung prüfen, ob und in welchem Umfang sie Schäden mit abdeckt, die bei der ehrenamtlichen Arbeit entstanden sind. Besteht das Risiko, dass Sie während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit große Schadenssummen verursachen, kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung helfen. Auch eine private Unfallversicherung ist je nach Art Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sinnvoll.

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