Freiwillige Feuerwehr possohh, Fotolia.de

29. April 2015, 13:47 Uhr

Arbeitsrecht Ehrenamt: Wie lässt sich das soziale Enga­ge­ment mit dem Job vereinbaren?

Ehrenamt und Beruf – immer wieder geht es um ihre Vereinbarkeit. Der Streitlotse erläutert, worauf Sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit achten sollten, und klärt Fragen wie: Kann mein Chef mir kurzfristig die ehrenamtliche Tätigkeit verbieten? Aus welchen Gründen ist das möglich? Kann man in einem Ehrenamt gekündigt werden?

Vereinen Sie im Streitfall einen Termin mit einem kompetenten Anwalt ganz in Ihrer Nähe. >>

Ehrenamt: Arbeit­ge­ber ziehen sich schnell auf Rechts­la­ge zurück

Bei einem Nebenjob hat der Arbeitgeber in bestimmten Fällen das Recht, dies seinem Arbeitnehmer zu untersagen. Doch ist das auch bei einem Ehrenamt möglich? Immer wieder ziehen sich Arbeitgeber auf die Rechtslage zurück und verbieten das soziale Engagement während der Arbeitszeit. Entscheidend sind hier die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Im Streitfall kann eine Berufs-Rechtsschutzversicherung helfen.

„Grundsätzlich gilt die einfache Regel: Der Mitarbeiter muss ein privates Ehrenamt in seiner Freizeit ausüben. Damit besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht, den Mitarbeiter für dessen Ehrenamt bezahlt freizustellen“, sagt Rechtsanwalt Ralph Muthers von der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner. „Im Gegenteil: Der Arbeitnehmer verletzt sogar seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, wenn er während der Arbeitszeit für sein privates Ehrenamt aktiv ist.“

Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Für bestimmte öffentliche Ehrenämter gelten lockere Regelungen. Je nach den Bestimmungen der Bundesländer kann der Arbeitgeber sogar zur Freistellung unter Lohnfortzahlung verpflichtet sein. Wer sich zum Beispiel ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagiert, dem muss der Chef je nach landesgesetzlicher Regelung für Einsätze, aber auch Übungen und Ausbildungsveranstaltungen frei geben. Das gilt vielfach auch für ehrenamtliche Mandatsträger, die sich politisch etwa in ihrer Heimatgemeinde engagieren.

Ehrenamt: Mög­lich­keit einer Kündigung wird gern verschwiegen

Kündigung im Ehrenamt? Kann es das geben? Ja, es kommt hin und wieder vor, dass ehrenamtlich Tätige teils nach Jahren des Engagements für das Ehrenamt von einem Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt werden. Ist eine fristlose Kündigung eines Ehrenamtlichen aber überhaupt möglich? Rechtsanwalt Muthers erläutert: „Eine ehrenamtliche Arbeit ist nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen. Damit genießen Ehrenamtliche in der Regel nicht die gleichen Schutzrechte wie in einem ‚normalen’ Arbeitsverhältnis, da Sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Und damit ist vielfach auch eine fristlose Kündigung rechtens und möglich.“

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.