Brief mit Titel Abmahnung Axel Bueckert, Fotolia

1. Juli 2015, 14:52 Uhr

Anwalt - Deutsch Die Abmahnung – Gelbe Karte vom Arbeitgeber

Die Raucherpause hat in den letzten Tagen immer mal etwas länger gedauert und der Kunde hat sich zum wiederholten Male beim Chef über Ihre Ungenauigkeit beschwert. Für Sie mag das alles nicht so wild sein, aber Ihr Vorgesetzter bittet zum Gespräch und Sie erhalten eine Abmahnung. Ärgerlich! Aber was genau steckt hinter dem Wort Abmahnung? Vielleicht kennen Sie es noch aus der Schule. Die Kinder, die laut waren, wurden an die Tafel geschrieben und beim nächsten Stören kam ein Strich hinter den Namen. Nach dem dritten Strich hieß es dann: nachsitzen! Nicht ganz so drastisch, aber durchaus ähnlich ist es im Arbeitsrecht.

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Was muss eine Abmahnung beinhalten?

„Eine Abmahnung soll Ihnen klarmachen, dass sie Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten vernachlässigt haben und Ihnen in einem Wiederholungsfall eine Kündigung droht“, erklärt Gerwin Sonntag von der Kanzlei Bernzen Sonntag. Die Abmahnung gibt Ihnen also die Chance, sich noch einmal zu beweisen. So können Sie ihrem Chef zeigen, dass Sie eigentlich doch ganz gerne bei und mit ihm arbeiten - doch auch er muss sich an einige Regeln halten. Die Abmahnung muss sowohl eine Rüge - als auch eine Warnfunktion enthalten. Es reicht also keineswegs, wenn er Sie wie der Oberlehrer zur Schnecke macht. Sondern eine Abmahnung muss Hand und Fuß haben. Es muss unmissverständlich genannt werden, gegen welche Pflicht Sie verstoßen haben und welches Verhalten in Zukunft von Ihnen erwartet wird. Außerdem muss mitgeteilt werden, dass wenn Sie sich erneute Fehltritte leisten, das Arbeitsverhältnis gefährdet ist und eine Kündigung droht. Wichtig hierbei: Eine Abmahnung wird zwar selten zwischen Kaffeemaschine und Kopierer ausgesprochen, muss tatsächlich aber nicht in schriftlicher Form vorliegen ­– eine mündliche Abmahnung ist ebenfalls rechtskräftig.

Wann darf eine Abmahnung aus­ge­spro­chen werden?

Sie brauchen für das Erstellen einer Strategie länger als Ihr Kollege und Ihrem Chef gefällt das aus Effizienzgründen natürlich überhaupt nicht. Doch gibt es dafür schon eine Abmahnung? „Nein. Eine Abmahnung darf nicht auf Grundlage individueller Leistungsfähigkeiten erteilt werden“, klärt Sonntag, der Spezialist für Arbeitsrecht ist, auf. Ihr Arbeitgeber müsste Ihnen nachweisen können, dass Sie mit Absicht langsamer arbeiten. Suchen Sie sich im Falle einer unberechtigten Abmahnung in jedem Fall Rechtsbeistand, der Sie beim Verfassen einer Gegendarstellung unterstützt. Bei einem Härtefall ohne Einigung, müssen Sie vielleicht sogar gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen. Eine Abmahnung ist zwar ein Warnschuss für Sie, doch um die gelbe Karte zu zücken, muss Ihr Arbeitgeber sich an bestimmte Regeln halten.

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