kleines Kind liegt neben Turm aus Bauklötzen cicisbeo, Fotolia

14. April 2015, 14:26 Uhr

Ausgang offen Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nimmt Betreu­ungs­geld für Eltern unter die Lupe

Die Verhandlung über das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat begonnen. Bis ein abschließendes Urteil gefällt wird, kann es noch etwas dauern – jedoch ist die Entscheidung noch in diesem Jahr zu erwarten.

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Den Richtern in Karlsruhe liegt eine Klage der Stadt Hamburg vor: Das Betreuungsgeld für Eltern sei verfassungswidrig – das Land hat Zweifel, ob der Bund zum Erlass des zugrundeliegenden Gesetzes überhaupt berechtigt gewesen sei. Hamburg möchte die Regelung komplett kippen. "Das Betreuungsgeld wirft etliche staatsorganisationsrechtliche und grundrechtliche Fragen auf", zitiert "RP Online" Gerichts-Vize Ferdinand Kirchhof. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich in der mündlichen Verhandlung nicht nur mit der Frage, ob das Gesetz ordnungsgemäß erlassen wurde, sondern auch damit, ob das Betreuungsgeld "die freie Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen" beeinträchtige. Kritiker der Prämie sprechen davon, dass die sogenannte "Herdprämie" ein Rückschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung sei. Befürworter sehen in dem Betreuungsgeld für Eltern eine Honorierung für die Kindererziehung durch den Staat, berichtet "ndr.de".

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte das Betreuungsgeld für Eltern also vollständig kippen. Derzeit nehmen nach Informationen von "Focus" rund 400.000 Eltern in Deutschland das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich in Anspruch. Das Betreuungsgeld für Eltern wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt.

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