Auslandsentsendung: Mann beobachtet vom Flughafen aus den Start eines Flugzeugs Anyaberkut, Fotolia

16. Oktober 2015, 13:16 Uhr

Job im Ausland Aus­lands­ent­sen­dung: Dies sollte im Ent­sen­dungs­ver­trag stehen

Die Ferne ruft, neue Herausforderungen warten: Eine vorübergehende Versetzung ins Ausland steht an. Was im Entsendungsvertrag stehen sollte, erfahren Sie hier. Übrigens: Ganz egal, ob neuer Job im Ausland oder nicht – bei Streit mit dem Chef, kann sich ein Berufs-Rechtsschutz lohnen.

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Job im Ausland: Ent­sen­dungs­ver­trag ergänzt Arbeitsvertrag

Beim Entsendungsvertrag handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag. Das Schriftstück ergänzt den fortbestehenden Arbeitsvertrag – es ändert die Arbeitsaufgaben und andere Vertragsbedingungen nur vorübergehend ab. Übrigens: Eine Entsendung ist nicht länger als zwei Jahre möglich.

Noch ehe Sie abreisen, um den Job im Ausland anzutreten, muss Ihnen nach § 2 Nachweisgesetz die Niederschrift des geänderten Arbeitsvertrags ausgehändigt werden.

Punkte, die im Ent­sen­dungs­ver­trag nicht fehlen dürfen

Steht Ihnen eine Auslandsentsendung bevor, wird in der Vertragsergänzung unter anderem geregelt:

  • Wie lange Ihre Aus­lands­tä­tig­keit dauern wird
  • Welche Aufgaben Sie im Ausland ver­rich­ten sollen
  • Wem Sie vor Ort unter­stellt sind
  • Wie hoch die zusätz­li­che Vergütung ist

Unzufrieden mit der Auslandsentsendung? Sichern Sie sich mit einem Arbeits-Rechtsschutz abDoch was, wenn Sie fern ab der Heimat, das Heimweh packt? Auch der Punkt, wie viele zusätzliche Urlaubstage für Heimreisen Ihnen gewährt werden, sollten im Entsendungsvertrag vor der Versetzung ins Ausland geklärt werden. Zudem sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Reisekosten für Sie und Ihre Familienangehörigen trägt.

Der Umzug in ein anderes Land kostet viel Geld: Im Entsendungsvertrag sollten sich entsprechende Regelungen finden, die festlegen, wie hoch der Zuschuss Ihres Chefs zu den entstehenden Umzugskosten ist. Um den Berufsstart im Ausland so angenehm wie möglich zu gestalten, sollten Sie außerdem darauf achten, ob und in welchem Umfang Ihr Arbeitgeber Kosten für Sprachkurse und gegebenenfalls für den Schulbesuch Ihrer Kinder trägt – ein weiterer wichtiger Punkt, der im Entsendungsvertrag stehen sollte.

Ver­set­zung ins Ausland – und was passiert, wenn Sie zurückkehren?

Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollte der Entsendungsvertrag auch regeln, welche Aufgaben Sie nach Beendigung Ihrer Auslandstätigkeit in Deutschland übernehmen sollen. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Klausel vor Ihrer Auslandsentsendung vertraglich aufgenommen wurde! Das gibt Ihnen ein gutes Gefühl und Sie können die Auslandserfahrungen in vollen Zügen genießen.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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