Studienkosten absetzen: Was ist möglich? vectorfusionart, Fotolia

3. November 2017, 12:32 Uhr

Entlastung für arme Studenten Stu­di­en­kos­ten absetzen: Was ist möglich?

Sie können Ihre Studienkosten von der Steuer absetzen. Dazu müssen Sie natürlich eine Steuererklärung machen. Selbst für Studenten mit nur sehr geringen Einkünften kann sich das lohnen und insbesondere bei einem Zweitstudium können Studiengebühren und andere Kosten beachtliche Steuervorteile bringen.

Gut abgesichert in allen Lebensphasen. >>

Erst­stu­di­um: Stu­di­en­kos­ten als Son­der­aus­ga­ben absetzen

Studienkosten zählen während der beruflichen Erstausbildung – also, wenn dem Studium noch keine Lehre oder Ähnliches vorausgegangen ist – als Kosten der privaten Lebenshaltung und sind deshalb bei der Steuer mit bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Der Knackpunkt: Sonderausgaben gelten immer nur für das Jahr, in dem sie anfallen, und können nicht verschoben werden. Das heißt, die angegebenen Studienkosten bringen nur dann eine Steuererleichterung, wenn Sie ohnehin aktuell so viel verdienen, dass Sie einkommensteuerpflichtig sind. Das würde Einkünfte von knapp 10.000 Euro jährlich voraussetzen. So viel verdienen nur wenige Studenten.

Der Bundesfinanzhof sieht das Absetzen von Studiengebühren und Co. als Sonderausgaben allerdings kritisch, sodass das Bundesverfassungsgericht die Sachlage gerade prüft. Mit einem Urteil ist nicht vor 2018 zu rechnen.

Zweit­stu­di­um und duales Studium: Stu­di­en­kos­ten als Wer­bungs­kos­ten angeben

Wer mindestens zu gleichen Teilen arbeitet und studiert – zum Beispiel im Rahmen eines dualen Studiums oder berufsbegleitend –, kann die Studienkosten als sogenannte Werbungskosten absetzen. Werbungskosten dienen der Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit und können in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie aktuell neben dem Studium nicht genügend verdienen, um von den eingereichten Kosten zu profitieren, können Sie einen Verlustvortrag beantragen und Ihre Verluste so immer wieder mit ins nächste Jahr nehmen, bis Sie genügend verdienen, um mit den absetzbaren Studienkosten tatsächlich Ihre Einkommenssteuerlast zu reduzieren.

Rechtsschutz

Welche Stu­di­en­kos­ten sind absetzbar?

Es lohnt sich grundsätzlich, alle Quittung aufzubewahren, die in Zusammenhang mit dem Studium entstehen, denn absetzbar sind unter anderem die Kosten für:

  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Prüfungs- und Studiengebühren
  • Arbeits­mit­tel
  • Porto an die Hoch­schu­le (vor allem beim Fernstudium)
  • Fahrten zu Studienveranstaltungen
  • Miet- und Neben­kos­ten bei doppelter Haushaltsführung

Wer nicht mehr alle Quittungen hat, kann für viele Posten auch Pauschalbeträge geltend machen, um trotzdem steuerlich von den Studienkosten zu profitieren. Durch die Steuererleichterungen kann sich also unter Umständen auch ein Studium in späteren Lebensjahren noch wirtschaftlich lohnen.

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