Studieren im Alter kann man nicht grundsätzlich steuerlich absetzen diego cervo, Fotolia

4. Oktober 2017, 14:42 Uhr

Rentner an der Uni Lässt sich Studieren im Alter steu­er­lich absetzen?

Wer ein ordentliches Studium macht, der erhält in der Regel einen Steuervorteil. Ausnahme: Studieren im Alter. Rentner mit späten akademischen Ambitionen dürfen vom Fiskus keine Bevorzugung erwarten. Jedenfalls nicht grundsätzlich, so ein aktuelles Urteil.

Mal wieder Ärger mit dem Finanzamt? >>

Steu­er­bo­nus auch beim Studieren im Alter?

Mit dem Ruhestand entdecken manche Rentner ihre Lust auf ein Studium. Sie haben meist viel Zeit zur Verfügung und können so ihren Horizont erweitern. Und die dabei entstehenden Kosten lassen sich in der Regel auch noch steuerlich absetzen. So hatte sich das ein Arzt, Jahrgang 1943, vorgestellt, als er sich nach seinem aktiven Berufsleben an einer Universität eingeschrieben hatte. Doch damit lag er falsch, wie jetzt das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschieden hat (AZ 4 K 41/16).

Mit dem Ruhestand an die Uni

Der Fall: Ein Mediziner arbeitete bis Ende Oktober 2006 und bezog anschließend Altersruhegeld. Mit dem Ende seiner beruflichen Laufbahn schrieb er sich an einer Akademie für den Bachelor- beziehungsweise Master-Studiengang Theaterwissenschaften ein.

Wie andere Studierende wollte er durch das Studium entstandene Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten und Sonderausgaben steuerlich absetzen. Weil sein Antrag abgewiesen wurde, ging er vor Gericht. Dort scheiterte er aus grundlegenden Gründen.

Steu­er­lich absetzen – nur mit beruf­li­chem Nutzen

Die Richter machten klar, dass ein Studium in einem erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang stehen muss, damit sich die Kosten steuerlich absetzen lassen. Mit anderen Worten: Wer einen akademischen Abschluss anstrebt, der tut das zur Vorbereitung auf oder Qualifizierung für seinen späteren Beruf. Davon ging das Gericht in diesem Einzelfall nicht aus, weil der Kläger lediglich privates Interesse am Studieren im Alter bekundet hatte. Er und seine Frau fühlten sich in erster Linie vom Studienort und dessen kultureller Szene angezogen.

Privates Interesse genügt nicht

Rechtsschutz

Das reichte allerdings nicht für einen erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang. So hätte der studierende Rentner frühestens nach zehn Jahren seinen Abschluss beruflich nutzen können. Außerdem sei der Mann wirtschaftlich so gut aufgestellt, dass von einer rein privaten Motivation für sein Studium im Alter auszugehen sei.

Wer entsprechende Kosten steuerlich absetzen möchte, muss also einen beruflichen Anlass glaubhaft machen.

 

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.