Kranke Frau mit Schal schreibt eine Nachricht am Handy. © iStock.com/MangoStar_Studio

28. Januar 2026, 17:14 Uhr

Fake oder Fakt Erreich­bar­keit bei Krankheit: Das solltest du als Arbeit­neh­mer wissen

Du liegst mit Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen im Bett. Dein Arzt hat dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt und du hast dich in der Firma krankgemeldet. Trotzdem versucht deine Chefin oder dein Chef, dich telefonisch zu erreichen. Musst du reagieren oder nicht?

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Müssen kranke Arbeit­neh­mer für Vor­ge­setz­te erreich­bar sein?

Bist du arbeitsunfähig, musst du das deinem Arbeitgeber melden – und zwar möglichst schnell. Schließlich müssen deine Vorgesetzten eventuell eine Vertretung für dich organisieren. Dazu musst du nicht einmal telefonieren, was gerade bei einer Erkältung oft schwierig ist: Auch eine Krankmeldung per E-Mail ist erlaubt. Danach kannst du dich in Ruhe auskurieren und brauchst nicht mehr an die Arbeit zu denken.

Eigentlich. Was aber, wenn dein Arbeitgeber dich trotzdem anruft, um eine dienstliche Frage zu klären? Grundsätzlich ist es ihm nicht verboten, dich während deiner Arbeitsunfähigkeit zu kontaktieren. Schließlich kann es ja sein, dass dir dein Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte einfach gute Besserung wünschen möchte.

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Aber auch in anderen Fällen ist die Kontaktaufnahme vertretbar: Braucht deine Chefin zum Beispiel dringend eine dienstliche Information, die nur du ihr geben kannst – etwa ein Passwort, ohne das andere Kollegen eine wichtige Software-Anwendung nicht bedienen können –, ist das grundsätzlich in Ordnung. 

Am Telefon darauf warten musst du aber nicht. Um solchen Anrufen vorzubeugen, kannst du die Chefin natürlich auch proaktiv kontaktieren, wenn du krankgeschrieben wirst und dir anschließend einfällt, dass eine bestimmte Information auf der Arbeit noch benötigt wird. 

Unterm Strich heißt das: Auch wenn die Arbeitspflicht während der Krankheit ruht, musst du als Arbeitnehmer nach § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Rücksicht auf die Interessen des Arbeitgebers nehmen. Was deinem Arbeitgeber also zumutbar dabei hilft, den krankheitsbedingten Ausfall zu überbrücken, solltest du im Rahmen deiner Möglichkeiten unterstützen.

Arbeitgeber müssen allerdings im Rahmen der Fürsorgepflicht die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen. Das bedeutet im Falle einer telefonischen Kontaktaufnahme auch: Dein Arbeitgeber darf dich nicht wegen der Krankmeldung unter Druck setzen oder dir gar eine Frist setzen, bis wann du wieder zur Arbeit zu erscheinen hast. Ein solches Verhalten musst du nicht hinnehmen.

Junger Mann sitzt krank vorm Laptop am Schreibtisch und putzt sich die Nase
© iStock.com/Ika84

Muss ich während einer Krank­schrei­bung per E-Mail erreich­bar sein?

Wer krankgeschrieben ist, ist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Du musst dann also auch keine Mails von Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden beantworten oder für sie erreichbar sein.

Das umfasst auch:

  • keine Pflicht zur regel­mä­ßi­gen Kontrolle des dienst­li­chen Postfachs
  • keine Pflicht zur Wei­ter­lei­tung oder Bear­bei­tung von Anfragen
  • keine Pflicht zur Ein­rich­tung einer auto­ma­ti­schen Abwe­sen­heits­no­tiz (auch wenn diese sinnvoll sein kann)

Eine Ausnahme kann es wieder geben, wenn nur du über eine wichtige Information verfügst, die dein Arbeitgeber dringend braucht. Wenn deine Führungskraft per Mail danach fragt und du die Information ohne große Mühe weitergeben kannst, spricht nichts dagegen, das im Interesse eures guten Arbeitsverhältnisses zu tun.

Der Arbeitgeber darf ansonsten streng genommen nur dann ohne deine Zustimmung auf deinen dienstlichen Mailaccount zugreifen, wenn er ausdrücklich verboten hat, dass du diesen auch privat nutzt. Fehlt eine solche Vereinbarung, darf er wiederum nur in sehr dringenden Fällen deine elektronische Post lesen. Er sollte zudem vorher versucht haben, dich zu erreichen.

Daher ist es für Arbeitnehmer mit einem Bürojob sicher am einfachsten, wenn sie bei Krankheit noch schnell eine Mail-Abwesenheitsnotiz einrichten oder den Vorgesetzten bitten, das für sie zu erledigen.

INFO

Kurz zusammengefasst

Grundsätzlich musst du, wenn du krankgeschrieben bist, keine dienstlichen Fragen beantworten: Während deiner Arbeitsunfähigkeit ruht deine Leistungspflicht. Dein Arbeitgeber darf dich bei dringlichen Themen, für die du als einzige Person die Information liefern kannst, zwar kontaktieren – etwa per E-Mail oder Telefon.

Aber dabei darf er keinen Zeitpunkt für deine Rückkehr verlangen, solange du krankgeschrieben bist. Auch wiederholte Anrufe können unzulässig sein, wenn sie spürbaren Druck erzeugen.

Urteil des BAG: Wer krank ist, muss nicht zum Per­so­nal­ge­spräch erscheinen

Wer krank ist, muss also nicht arbeiten, nur im Ausnahmefall für den Arbeitgeber erreichbar sein – und nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch grundsätzlich nicht zu einem Personalgespräch erscheinen (AZ 10 AZR 596/15). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber zum Gespräch eingeladen, um mit einem Arbeitnehmer die weitere Beschäftigung nach dessen längerer Erkrankung zu besprechen. Er konnte jedoch nach Ansicht des BAG nicht ausreichend begründen, warum das Gespräch im Büro stattfinden sollte und nicht auch per Telefon hätte geführt werden können.

Eine Ausnahme gilt nach dem BAG-Urteil lediglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Vor-Ort-Gespräch ist aus betrieb­li­chen Gründen unverzichtbar.
  • Die ange­stell­te Person ist dazu gesund­heit­lich in der Lage.

Falls du dir in einem solchen Fall unsicher bist, solltest du dich juristisch beraten lassen.

Die Krankschreibung schützt Arbeitnehmer zwar vor Arbeitspflichten, nicht aber in jedem Fall vor weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wegen Krankheit zulässig sein kann, erklären wir hier.

FAQ

  • Muss ich bei Krankheit erreich­bar sein?

Nein, während einer Krankschreibung besteht grundsätzlich keine Pflicht zur telefonischen oder schriftlichen Erreichbarkeit.

  • Darf der Arbeit­ge­ber mich während der Krankheit kontaktieren?

Ja, eine Kontaktaufnahme ist erlaubt, verpflichtet dich aber nicht zur Reaktion, solange keine dringende Ausnahme vorliegt.

  • Muss ich trotz Krankheit an Gesprä­chen oder Terminen teilnehmen?

Nein, arbeitsbezogene Gespräche oder Termine musst du während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht wahrnehmen.

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