In der Dämmerung hat ein Auto den linken Blinker gesetzt. tournee, Fotolia

13. Januar 2016, 9:40 Uhr

Fahrtrichtung anzeigen Wo, wann, wie lange? Ver­kehrs­re­geln rund ums Blinken

Viele Autofahrer sind sich unsicher, wenn es ums Blinken geht: Wie lange und an welchen Stellen muss geblinkt werden? Wann ist es dagegen nicht erlaubt? Lesen Sie, welche Verkehrsregeln für die Fahrtrichtungsanzeiger – so der Fachbegriff – gelten.

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Blinken beim Fahrtrichtungswechsel

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) lassen sich die Situationen, in denen geblinkt werden muss, grob in zwei Kategorien unterteilen. Die erste ist der Wechsel der Fahrtrichtung, den Sie durch den Blinker anzeigen müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie abbiegen, also auch, wenn sie einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen. Fahren Sie dort aber geradeaus und folgen nicht der abknickenden Vorfahrt, dürfen Sie nicht blinken.

Sie müssen auch dann blinken, wenn auf Ihrer Spur Richtungspfeile aufgezeichnet sind oder eine Ampel die Richtung vorgibt. Ein Fahrtrichtungswechsel liegt auch vor, wenn Sie einen Kreisverkehr verlassen, deshalb muss vor der gewählten Ausfahrt geblinkt werden. Verboten ist das Blinken dagegen bei Einfahren in den Kreisverkehr.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzBlinken beim Spurwechsel

Die zweite Kategorie ist der Spurwechsel. Ganz klassisch kommt er beim Überholen auf der Autobahn vor. Hierbei müssen Sie sowohl das Ausscheren als auch das Einscheren rechtzeitig und deutlich anzeigen, um Unfälle zu vermeiden. Es gibt keine genauen Verkehrsregeln zur Dauer des Blinkens. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und blinken Sie etwas länger. Denn falls es zu einem Unfall kommt, wird vor Gericht entschieden, ob  Sie das in ausreichendem Umfang getan haben. Auch wenn Sie die Autobahn verlassen oder auf sie auffahren wollen, müssen Sie den Blinker setzen. Doch nicht nur auf der Autobahn spielt das Blinken beim Spurwechsel eine Rolle: Auch wenn Sie einem Hindernis auf Ihrer Fahrbahnseite ausweichen, müssen Sie blinken – und zuvor den Gegenverkehr passieren lassen. Das Gleiche gilt beim Ein- und Ausparken.

Ver­kehrs­re­geln zum Warnblinker

Auch bei der Nutzung des Warnblinklichts wissen viele Autofahrer nicht, was vorgeschrieben ist. Wenn Sie auf ein Stauende zufahren, können Sie den Warnblinker nutzen, um andere Autofahrer zu warnen. Verpflichtend ist das aber nicht. Obligatorisch ist das Warnblinklicht dagegen, wenn Sie wegen einer Panne auf dem Seitenstreifen stehen oder abgeschleppt werden.

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