Haushaltsführungsschaden: Anspruch und Berechnung Andrey Popov, Fotolia

19. Dezember 2018, 10:02 Uhr

So geht's richtig Haus­halts­füh­rungs­scha­den: Anspruch und Berechnung

Ein Haushaltsführungsschaden liegt vor, wenn eine unverschuldet verletzte Person nicht oder nur eingeschränkt für sich sorgen kann. Muss dann eine Haushaltshilfe einspringen, können die Kosten für diese erstattet werden. Das ist aber auch so, wenn niemand dafür eingestellt wird. Für die Berechnung dieses "fiktiven"Haushaltsführungsschadens gibt es mehrere Methoden.

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Was ist ein Haushaltsführungsschaden?

Verletzt sich jemand bei einem Unfall, dann ist schnell von Schmerzensgeld die Rede. Das muss der Verursacher bezahlen. In den Hintergrund gerät dabei oft, dass das Unfallopfer unter Umständen wegen der Folgen physisch oder psychisch so stark eingeschränkt ist, dass es sich um seinen Haushalt (vorübergehend) nicht mehr wie gewohnt kümmern kann. Dann hat es zusätzlich einen sogenannten Haushaltsführungsschaden erlitten. Auch dafür kann es vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung verlangen. In der Regel zahlt dessen Haftpflichtversicherung die Forderung.

Ein Beispiel: Beim unverschuldeten Zusammenstoß mit einem Auto bricht sich ein Fußgänger die Arme. Durch den beidseitigen Gips kann der Verletzte praktisch keine Arbeiten in seinem Haushalt verrichten. Jedenfalls so lange, bis die Brüche verheilt sind. In dieser Zeit muss eine Haushaltshilfe die notwendigen Verrichtungen für ihn übernehmen. Das kostet Geld, das der Autofahrer erstatten muss.

Ersatz hat er aber auch zu leisten, wenn Freunde oder Bekannte des Verletzten die Arbeiten übernehmen. Dazu ist der Fahrer sogar dann verpflichtet, wenn die freiwilligen Helfer auf eine Bezahlung verzichten. Dann liegt ein fiktiver Haushaltsführungsschaden vor, der dem Unfallopfer ebenfalls zu erstatten ist.

Wer hat Anspruch auf eine Zahlung?

  • Jeder ist anspruchs­be­rech­tigt, der einen Haus­halts­füh­rungs­scha­den nach einem Unfall erlitten hat und sich deshalb nicht oder nur ein­ge­schränkt um seine Wohnung und Ernährung kümmern kann.
  • Bei einem Zwei-Personen-Haushalt oder Fami­li­en­haus­halt ist das jeweils der verletzte Ehe­part­ner, sofern er oder sie in der Regel einen Beitrag zur Haus­halts­füh­rung leistet. Das gilt ebenso für betrof­fe­ne Kinder, die im elter­li­chen Haushalt leben.
  • Stirbt die verletzte Person, haben gege­be­nen­falls  Hin­ter­blie­be­ne Ersatz­an­spruch, falls der oder die Tote einen Anteil an der gemein­sa­men Haus­halts­füh­rung hatte. Begüns­tigt sind dann aber nur der Ehe­part­ner sowie Kinder und Verwandte in gerader Linie.
  • Liegt das Opfer eines Ein-Personen-Haushalts, also ein Single, im Kran­ken­haus, ist es ebenfalls anspruchs­be­rech­tigt – aller­dings in wesent­lich gerin­ge­rem Umfang.
  • Partner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft können keinen Anspruch auf Kos­ten­er­stat­tung im Falle eines Haus­halts­füh­rungs­scha­dens geltend machen.

Welche Tätig­kei­ten werden bezahlt?

Beglichen werden ausschließlich Kosten, die durch die eingeschränkte Haushaltsführung entstehen beziehungsweise entstehen würden (fiktiv). Erstattungsfähige Arbeiten sind beispielsweise:

Erstellen eines Haushaltsplans

  • Lebens­mit­tel­ein­kauf
  • Kochen
  • Waschen
  • Putzen
  • Fami­li­en­mit­glie­der betreuen
  • Gar­ten­ar­bei­ten
  • Repa­ra­tu­ren

Haus­halts­füh­rungs­scha­den belegen

Betroffene müssen genau darlegen, was sie aufgrund ihrer Verletzung nicht mehr selbst leisten können. Dazu beschreiben sie im Streitfall zunächst so detailliert und ausführlich wie möglich, was sie vor dem Verkehrsunfall in ihrem Haushalt erledigt haben. Idealerweise sollten sie das mit Zeugenaussagen belegen.

Dann müssen Betroffene aufzählen, was sie nun nicht mehr schaffen – ebenfalls in allen Einzelheiten. Diese Aufstellung kann einen erheblichen Aufwand bedeuten, bei dem im Zweifel ein Rechtsanwalt unterstützen sollte.

 

Haushaltsführungsschaden: Anspruch und Berechnung

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Die Kosten berechnen

Geht es um tatsächlich angefallene Auslagen für eine beauftragte Haushaltshilfe, genügt es, dem Gericht die Rechnungen dafür vorzulegen. Erkennt es die Kosten an, dann wird der Haushaltsführungsschaden in der entsprechenden Höhe vom Unfallverursacher erstattet.

Ein fiktiver Haushaltsführungsschaden hingegen lässt sich nur schätzen. Dazu ziehen die Gerichte meistens eines der drei folgenden Verfahren heran.

  • Dif­fe­renz­me­tho­de: Hier werden die Haus­halts­tä­tig­kei­ten stun­den­wei­se  in zwei Kate­go­rien ein­ge­teilt. In die erste gehören alle Arbeiten, die vor dem Unfall regel­mä­ßig aus­ge­führt wurden, in die zweite jene, die nach dem Unfall nicht mehr möglich waren. Die Differenz wird – unter Berück­sich­ti­gung des Hei­lungs­ver­laufs – mit einem bestimm­ten Stun­den­satz mul­ti­pli­ziert. Dessen Höhe richtet sich nach den örtlichen Preisen für die jewei­li­gen Tätig­kei­ten. Wenigs­tens ist der Min­dest­lohn anzusetzen.
  • Tabelle nach Schulz-Borck/Hoff­mann: Dabei handelt es sich um eine Auf­stel­lung von erfor­der­li­chen Stunden für gewisse Tätig­kei­ten in einem Haushalt. Das Prinzip: Je mehr Personen zusam­men­le­ben, desto größer ist der zeitliche Aufwand, um den Haushalt am Laufen zu halten. Hier spielt auch eine Rolle, ob und in welchem Maße das Unfall­op­fer erwerbs­tä­tig ist. Beispiele: In einem Ein-Personen-Haushalt fallen im Schnitt 19 Mehr Informationen zum Thema MietrechtsschutzWochen­stun­den Arbeit an, in einem Sechs-und-mehr-Personen-Haushalt sind es 69 Wochen­stun­den. Die dafür ange­nom­me­nen Kosten ori­en­tie­ren sich nach dem Bun­des­an­ge­stell­ten­ta­rif­ver­trag (BAT).
  • Hohen­hei­mer Verfahren: Nach dieser Methode erstellt ein Gutachter mittels eines Fra­ge­bo­gens ein digitales Profil eines Haushalts. Dieses ordnet er nach der Aus­wer­tung einem von sieben Haus­halts­ty­pen zu, dem der vor­lie­gen­de am ehesten ent­spricht. Auf Basis einer Ent­gelt­da­ten­bank und dem jewei­li­gen Zeit­be­darf für bestimmte Tätig­kei­ten ergibt sich ein monat­li­cher finan­zi­el­ler Haushaltsführungsschaden.
FAZIT
  • Unfall­op­fer können gegenüber dem Ver­ur­sa­cher Ansprüche aus einem Haus­halts­füh­rungs­scha­den geltend machen.
  • Sie müssen den Schaden detail­liert beschrei­ben und möglichst belegen.
  • Es gibt mehrere Methoden, um einen Haus­halts­füh­rungs­scha­den zu berechnen.
  • Es ist ratsam, einen Anwalt mit der komplexen Ange­le­gen­heit zu betrauen.
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