
4. November 2019, 10:56 Uhr
So geht's richtig E-Scooter fahren: Die wichtigsten Verkehrsregeln
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter im Straßenverkehr rollen. So mancher Fußgänger ärgert sich jedoch über unachtsame Fahrer. Und viele Fans der Elektro-Tretroller fragen sich: Wo und wie darf ich eigentlich fahren? Die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrer haben wir hier gesammelt.
Ob als Fußgänger, Autofahrer oder auf dem Roller – wir schützen deine Rechte im Straßenverkehr. >>
Gesetzliche Vorgaben für E-Scooter
Seit Juni 2019 gilt in Deutschland die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Sie erlaubt erstmals ausdrücklich den Betrieb von E-Scootern, also Elektro-Tretrollern, im öffentlichen Straßenverkehr.
Allerdings: Nicht alle Elektro-Tretroller, die es zu kaufen gibt, dürfen auch im Straßenverkehr gefahren werden. Unter anderem müssen sie Licht, eine Klingel und zwei Bremsen haben, außerdem dürfen sie maximal eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.
Ab wie vielen Jahren darf man einen E-Scooter fahren?
Elektro-Tretroller sind kein Kinderspielzeug, aber: Ab 14 Jahren darf man einen E-Scooter fahren, der die Bedingungen für den Straßenverkehr erfüllt. Das ist in der eKFV geregelt.
Anbieter von Leih-Scootern können in ihren Nutzungsbedingungen jedoch festlegen, dass Kunden mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Darauf solltest du achten, wenn du entsprechende Angebote nutzt.
Wie sieht es mit Helmpflicht, Versicherung und Führerschein aus?
Einen Führerschein braucht man für den E-Scooter nicht. Ein Helm ist – wie beim Fahrrad – ebenfalls gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein, sonst dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Um die gültige Versicherungsplakette muss sich der Eigentümer kümmern – bei Leihfahrzeugen also der Verleiher.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
Elektro-Scooter dürfen prinzipiell überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen:
- auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie auf Radfahrstreifen und Fahrradstraßen
- oder, falls diese nicht vorhanden sind: auf der Fahrbahn. Dabei gilt das Rechtsfahrgebot wie für andere Fahrzeuge auch.
Außerdem darf überall dort gefahren werden, wo das Verkehrszeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" es ausdrücklich erlaubt. Es zeigt einen schwarzen Tretroller mit Kabel und Stecker auf weißem Grund.
Ist dieses Schild nicht vorhanden, gilt: Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen E-Scooter nicht gefahren, sondern nur geschoben werden. Wer diese Regel ignoriert, kann mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro (Stand: November 2019) zur Kasse gebeten werden – je nachdem, ob er beispielsweise zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet hat.
Vor Inkrafttreten der eKFV gab es Überlegungen, die Nutzung von Elektro-Rollern auch auf Gehwegen zu erlauben. Davon ist der Gesetzgeber jedoch wieder abgerückt – zu groß erschien das Unfallrisiko bei möglichen Zusammenstößen der schnellen Scooter mit den vergleichsweise ungeschützten Fußgängern.

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Verhaltensregeln und Bußgelder für E-Scooter-Fahrer
Nicht nur für das Fahren auf Gehwegen drohen Bußgelder. Auch diese Dinge sind auf dem E-Scooter nicht erlaubt:
- Zu zweit auf einem E-Scooter fahren (Die eKFV schließt die "Personenbeförderung" auf Elektro-Tretrollern ausdrücklich aus.)
- sich an andere Fahrzeuge anhängen
- freihändig fahren
- während der Fahrt aufs Handy schauen
Zum richtigen Verhalten auf dem E-Scooter gehört hingegen:
- in der Gruppe hintereinander fahren
- jeden Fahrtrichtungswechsel anzeigen – entweder durch einen Blinker oder, falls nicht vorhanden: durch Handzeichen
- Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen, Geschwindigkeit anpassen und schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen
- so parken, dass niemand dadurch behindert wird. Faustregel: Überall dort, wo Fahrräder stehen dürfen, dürfen auch E-Scooter abgestellt werden.
Wer gegen diese Spielregeln verstößt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.
Alkohol und rote Ampel: Hohe Bußgelder und Fahrverbot
Du hast auf einer Party etwas getrunken und willst schnell mit dem E-Scooter nach Hause? Lieber nicht:
- Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem Elektro-Tretroller unterwegs ist, zahlt 500 Euro Bußgeld, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
- "Wiederholungstäter" zahlen das zwei- beziehungsweise dreifache Bußgeld, auch das Fahrverbot verlängert sich auf drei Monate.
- Ab 1,1 Promille droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe und eventuell auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Drei Punkte in Flensburg sind hier in jedem Fall sicher.
- Dieselben Strafen drohen bereits ab 0,3 Promille, wenn du mit dem E-Scooter einen Unfall hast oder andere gefährdest.
Mit dem E-Scooter über eine rote Ampel zu fahren, wird ebenfalls teuer: Je nach Situation beträgt das fällige Bußgeld dann zwischen 60 und 180 Euro, außerdem kommt in jedem Fall ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hinzu.
- Man muss mindestens 14 Jahre alt sein, um einen Elektro-Tretroller auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
- Führerschein und Helm sind nicht vorgeschrieben, eine eigene Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist aber Pflicht.
- E-Scooter dürfen in der Regel dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen – auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind sie grundsätzlich nicht erlaubt.
- Viele Verhaltensregeln, die für Radfahrer gelten, gelten auch für E-Scooter-Fahrer.
- Wer Alkohol getrunken hat, sollte den E-Scooter stehen lassen: Es drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
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