Mechaniker arbeitet bei offener Motorhaube an einem Auto Photographee.eu, Fotolia

5. November 2015, 16:30 Uhr

Gefälschte Abgaswerte Rückruf und Scha­den­er­satz: Wichtige Tipps für VW-Kunden

Viele Autofahrer sind verunsichert: Im Zuge des Abgasskandals hat VW Rückruf- und Nachbesserungsaktionen gestartet, auch von möglichem Schadenersatz für geschädigte Kunden ist die Rede. Aber ist die Nachbesserung wirklich nötig – und welche Ansprüche haben die Kunden noch?

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VW-Rückruf: Was müssen Kunden beachten?

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für alle Volkswagen-Modelle, deren Abgastests durch eine eingebaute Software manipuliert wurden, einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Mehrere Millionen Autofahrer müssen demnach bis Ende 2016 für Nachbesserungsarbeiten eine Werkstatt aufsuchen. Sollte Ihr Fahrzeug betroffen sein, ist der Rückruf für Sie aber erst dann verpflichtend, wenn Sie schriftlich dazu aufgefordert werden.

Nach bisherigen Berichten sind etwa 2,4 Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen – da jedoch noch nicht abzusehen ist, wie viele Motorentypen bei VW, Audi, Seat oder Skoda tatsächlich manipuliert wurden, sind viele Autofahrer zu Recht verunsichert. Tipp: Auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller können Kunden anhand ihrer Fahrgestellnummer prüfen, ob ihr Auto betroffen ist.

Besteht Anspruch auf Schadenersatz?

Betroffene Autofahrer könnten mit einer Schadenersatzklage gegen den VW-Konzern laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter Umständen Erfolg haben. Als Tatbestände kommen demnach Betrug oder eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung infrage. Ein Betrug kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn Sie sich aufgrund der bewusst geschönten Abgas- und Verbrauchswerte zum Kauf Ihres Fahrzeug entschieden haben. Schadenersatz wird fällig, wenn das Auto erwiesenermaßen weniger wert ist, als es beim Kauf den Anschein hatte. Dies nachzuweisen, kann allerdings schwierig werden und erfordert möglicherweise einen langwierigen Rechtsstreit.

Zahlen Kunden bei der Kfz-Steuer drauf?

Bei allen Autos, die in Deutschland ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, berechnet sich die Kfz-Steuer unter anderem auch nach dem CO2-Ausstoß. Sind die angegebenen Werte nun zu niedrig, müsste dies eigentlich eine Nachzahlung nach sich ziehen. Doch ob dafür die Kunden zur Kasse gebeten werden, die von den geschönten Abgaswerten bei der Zulassung in der Regel keine Kenntnis hatten, ist noch offen. Die Politik hat den Ball in dieser Frage zunächst an den VW-Konzern zurückgespielt, der letztlich möglicherweise auch für diese Mehrkosten aufkommen muss.

Die Frage, ob Sie als Kunde mögliche Folgekosten der Nachbesserung selbst tragen müssen, bietet voraussichtlich ebenfalls noch Diskussionsstoff. Laut einem Bericht der "Zeit" sind sich die Juristen über die möglichen Ansprüche der Kunden gegenüber VW derzeit noch uneins. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vertritt demnach aber den Standpunkt, dass VW nicht verpflichtet ist, sämtliche durch den Rückruf verursachten Folgekosten zu tragen.

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