
1. Juni 2015, 12:22 Uhr
Wird Gesetz gekippt? Pkw-Maut: Deutschland droht Vertragsverletzungsverfahren
Wenige Wochen nachdem der Bundesrat die umstrittene Pkw-Maut beschlossen hat, möchte die EU gegen das Gesetz vorgehen. Kommissionschef Jean-Claude Juncker spricht von einem angestrebten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission eröffnen will.
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EU-Kommission hat Zweifel am Gesetz
Die von Verkehrsminister Alexander Dobrindt initiierte Pkw-Maut wurde Anfang Mai parlamentarisch beschlossen. Doch die Gebühr, die für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden soll, steht auch weiterhin in der Kritik: In der Praxis würde die Maut vor allem Ausländer belasten. Deutsche Fahrzeughalter müssen zwar automatisch eine Jahresvignette für rund 74 Euro kaufen, werden aber gleichzeitig über die Kfz-Steuer in gleicher Höhe entlastet. Brüssel zweifelt daran, dass die Pkw-Maut das Prinzip der Nicht-Diskriminierung erfülle, so Juncker. "Diese Zweifel muss die Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren klären, wenn nötig, vor dem Europäischen Gerichtshof", zitiert die "Süddeutschen Zeitung" den Präsidenten der Europäischen Kommission. Ob das deutsche Gesetz tatsächlich von der EU gekippt wird, wird sich zeigen.
Pkw-Maut: Was zahlen wir Deutschen?
Grundsätzlich sollen alle Autofahrer ab 2016 per Gesetz Pkw-Maut in Deutschland zahlen. Die jährlich erhobenen Mautgebühren werden für inländische Autofahrer automatisch berechnet und abgebucht, informiert "tagesschau.de". Wie hoch die Mautgebühren im Einzelnen ausfallen, ist abhängig vom Schadstoffausstoß und Hubraum Ihres Autos, kann den Betrag von 130 Euro aber nicht übersteigen. Der Clou: Über die Kfz-Steuer können Sie die gezahlten Gelder wiederbekommen. Genau hier sieht die EU das Problem der Diskriminierung ausländischer Autofahrer, die sich das Geld nicht so einfach zurückholen können.
Einige Fahrzeuge sind von der Pkw-Maut befreit, darunter Motorräder, Wagen von Behinderten, Krankenwagen und Elektroautos.
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