Wer ein Stoppschild überfährt, muss mit Konsequenzen rechnen cineberg, Fotolia

26. Juli 2018, 11:36 Uhr

Achtung, das wird teuer Stopp­schild über­fah­ren: Welche Folgen jetzt drohen

Stoppschilder stehen meist an viel befahrenen Kreuzungen und fordern den Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Wachsamkeit auf. Wer ein Stoppschild überfahren hat, muss daher mit Konsequenzen rechnen, auch wenn nichts passiert ist.

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Stopp heißt voll­kom­me­ner Stillstand

Ein Stoppschild lässt keinen Raum für Interpretationen: Das Auto muss vor der nächsten Kreuzung oder Einmündung vollkommen zum Stillstand kommen, sodass der Fahrer sich einen Überblick über die Verkehrssituation auf der Vorfahrtstraße verschaffen kann.

Meist zeigt eine Haltelinie an, wo genau das Auto stoppen muss. Ohne Haltelinie muss dort angehalten werden, wo die kreuzende Straße gut zu überblicken ist, an der sogenannten Sichtlinie. Manche Straßenverhältnisse sind so unübersichtlich, dass sogar ein zweiter Stopp hinter der Haltelinie nötig sein kann: unmittelbar an der Kreuzungseinmündung, also der Sichtlinie.

Wei­ter­fahrt erst nach genauer Prüfung

Der Autofahrer auf der Stoppstraße muss dem Verkehr auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren und darf erst weiterfahren, wenn er sicher niemanden gefährdet oder auch nur wesentlich behindert. Eine vorgeschriebene Mindestdauer, für die Autofahrer am Stoppschild halten müssen, gibt es aber nicht.

Steht an der Kreuzung zusätzlich zum Stoppschild eine Ampel, hat deren Anzeige grundsätzlich erste Priorität gegenüber der Beschilderung.

Stopp auch beim grünen Pfeil

Bei einem grünen Pfeil für Rechtsabbieger an einer Ampel gilt eine ähnliche Vorgehensweise. Bei Rot müssen alle Autofahrer– auch Rechtsabbieger – zunächst an der Haltelinie stoppen.  Wer rechts abbiegen will, darf aber grundsätzlich weiterfahren, bevor die Ampel wieder auf Grün springt.

Allerdings muss er streng darauf achten, andere Verkehrsteilnehmer weder zu behindern noch zu gefährden. Besondere Aufmerksamkeit ist daher auf Fußgänger und Radfahrer zu richten, die häufig gleichzeitig bei grüner Ampel die Straße überqueren. Auch beim grünen Pfeil gilt: Ist die Verkehrslage von der Ampel aus nicht gut zu überblicken, muss an der Sichtlinie noch einmal angehalten werden.

Diese Kon­se­quen­zen drohen

Schon wer an einem Stoppschild nicht vollständig stehen bleibt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Sobald er durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind schon 25 Euro fällig.  Und wer durch das Überfahren eines Stoppschildes andere gefährdet, wird mit 100 Euro zur Kasse gebeten und erhält zusätzlich einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Einen Punkt bekommt ein Autofahrer auch, wenn er beim Überfahren eines Stoppschildes einen Unfall mit Sachschaden verursacht – zusätzlich zu einem Bußgeld von 120 Euro.

Ver­si­che­rung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit

Und noch eine weitere Konsequenz droht, wenn ein Stoppschild überfahren wird und dies zu einem Unfall führt: Die Kfz-Kaskoversicherung muss für den entstandenen Schaden oft nicht zahlen. In einem entsprechenden Fall urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg (AZ 8 U 2478/01), die Versicherung sei von ihrer Leistungspflicht befreit, weil der Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt habe.

Grobe Fahrlässigkeit sieht ein Gericht meist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer die im Verkehr notwendige Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall geschehen war.

Gericht beurteilt Stopp­schild und Ampel nahezu gleich

Das Oberlandesgericht verwies darauf, dass Stoppschilder üblicherweise an besonders verkehrsreichen oder gefährlichen Einmündungen beziehungsweise Kreuzungen aufgestellt seien. Damit stehe das Überfahren eines Stoppschildes dem Überfahren einer roten Ampel nur wenig nach, bei dem die Rechtsprechung in der Regel grobe Fahrlässigkeit annimmt.

Das Gericht erklärte, die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit seien im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Eine nur kurzfristige Unaufmerksamkeit reichte aber nicht, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit fallen zu lassen. Dazu müssten weitere besondere Umstände hinzukommen.

Daraus folgt: Wer ein Stoppschild überfährt, muss damit rechnen, im Falle eines Unfalles für anfallende Schäden selbst aufkommen zu müssen.

FAZIT
  • An einem Stopp­schild muss das Fahrzeug voll­kom­men zum Stehen kommen – an der Hal­te­li­nie oder der Sicht­li­nie und bei besonders unüber­sicht­li­chen Stellen sogar an beiden Linien.
  • Wird ein Stopp­schild über­fah­ren, drohen Bußgelder zwischen zehn und 120 Euro  sowie gege­be­nen­falls ein Punkt in Flensburg.
  • Bei einem Unfall, nachdem ein Stopp­schild über­fah­ren wurde, kann dem Fahrer grobe Fahr­läs­sig­keit vor­ge­wor­fen werden.
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