Blitzer-App: Verboten oder manchmal erlaubt? © istock.com/Mindful Media

26. Oktober 2021, 8:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Blitzer-App: Verboten oder manchmal erlaubt?

Ist die Nutzung einer Blitzer-App verboten? Und wenn ja: Warum werden solche Hilfsmittel dann trotzdem als Download angeboten? Wenn es darum geht, sich vor unangenehmen Zusammentreffen mit Radarmessgeräten oder Geschwindigkeitskontrollen der Polizei zu schützen, sind viele Autofahrer unsicher, was sie dürfen und was nicht. Der Streitlotse erklärt die Rechtslage.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Blitzer-Apps: Das sagt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Nutzung von Blitzer-Apps und anderen Radarwarngeräten auf den ersten Blick ganz eindeutig. In § 23 StVO Absatz 1c heißt es:

“Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).”

Das heißt: Wer bei einer Polizeikontrolle mit einem reinen Radarwarngerät im Auto erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen, denn das Mitführen ist bereits verboten. Die Beamten können das Gerät auch sicherstellen.

Im Zuge der StVO-Novelle 2020 hat der Gesetzgeber den Paragrafen aktualisiert. Seitdem sind explizit auch Blitzer-Apps auf dem Smartphone von dem Verbot erfasst. Wörtlich heißt es in § 23 StVO Absatz 1c weiter:

“Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.”

Konkret bedeutet das: Während der Fahrt darf der Fahrer keine Blitzer-App aktiv verwenden, um sich über Radarmessungen und andere Kontrollen auf seiner Strecke zu informieren. Die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer ist ja ohnehin verboten. Fahrer können jedoch nicht dafür belangt werden, dass sie das Smartphone mitsamt der App lediglich im Auto dabei haben, ohne die Warnfunktion aktiv zu nutzen.

Zudem ist der bloße Besitz einer solchen App nicht verboten, was auch erklärt, warum sie ganz offen als Download angeboten werden. Erlaubt ist es Fahrern zum Beispiel, vor der Fahrt einen Blick in die Radarwarner-App zu werfen, um sich einen Überblick über aktuelle Kontrollen entlang der Strecke zu verschaffen. Bevor du losfährst, muss die App natürlich wieder geschlossen werden.

 

Recht­li­che Grauzone: Ist es legal, wenn Beifahrer die Blitzer-App bedienen?

Die StVO begrenzt das Blitzer-App-Verbot auf den Fahrer. Daraus leiten einige findige Verkehrsteilnehmer ab, dass dann ja einfach der Beifahrer die Blitzer-App bedienen und den Fahrer vor Kontrollen warnen könnte. Zumindest kann der Beifahrer nach der StVO dafür derzeit nicht belangt werden.

Aus juristischer Sicht kann es zwar trotzdem als Verstoß gewertet werden, wenn der Fahrer seinen Beifahrer ausdrücklich zur Benutzung der App auffordert, damit er gewarnt ist. Das bei einer Kontrolle konkret nachzuweisen, wird in den meisten Fällen aber schwierig sein.

Blitzer blitzt schnell fahrendes Auto: Bei Nutzung einer Blitzer-App droht Bußgeld

© Fotolia/S.Engels

 

Welche Strafe droht, wenn ich als Auto­fah­rer eine Radar­war­ner-App verwende?

Grundsätzlich muss bei einer Kontrolle ein Anfangsverdacht auf verbotene Nutzung einer Blitzer-App bestehen. Ohne jeglichen Anlass dürfen Polizisten dein Smartphone nicht darauf kontrollieren.

Wer bei der verbotenen Nutzung einer Blitzer-App am Steuer erwischt wird, muss in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Einen entsprechenden Bußgeldbescheid bestätigte zum Beispiel 2015 das Oberlandesgericht Celle (AZ 2 Ss (OWi) 313/15); 2017 entschied das Oberlandesgericht Rostock ähnlich (AZ 21 Ss OWi 38/17).

Wenn die Nutzung der App in Tateinheit mit verbotener Handynutzung am Steuer steht, kann das Bußgeld sogar höher ausfallen: mindestens 100 Euro sind dann zu zahlen.

Im Sinne der Sicherheit ist die beste Empfehlung also: Immer die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, regelkonform fahren – und nebenbei die Blitzerwarnungen im Radio verfolgen, denn die sind und bleiben legal.

FAZIT
  • Die Nutzung einer Blitzer-App am Steuer ist verboten. Das regelt § 23 StVO seit 2020 konkret. Das Bußgeld beträgt min­des­tens 75 Euro, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
  • Vor Fahrt­an­tritt ist ein Blick in eine solche App aber erlaubt.
  • In einer recht­li­chen Grauzone befinden sich Beifahrer, die während der Fahrt eine Blitzer-App checken und den Fahrer warnen. Dies ist nicht konkret als Ord­nungs­wid­rig­keit geregelt.
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