Autonomes Fahren: Unklare Rechtslage RioPatuca Images, Fotolia

18. März 2015, 9:18 Uhr

Selbstfahrende Autos Autonomes Fahren: Unklare Rechtslage

Bis sich autonomes Fahren endgültig durchsetzen wird, dauert es wohl noch ein paar Jahre – Experten rechnen mit den ersten vollautomatisierten Fahrzeugen auf deutschen Straßen zwischen 2020 und 2025. Der Traum vom selbstfahrenden Auto beschäftigt viele Automobilhersteller – und ruft auch viele Rechtsexperten auf den Plan, denn das Recht muss mit der Technik Schritt halten. Bereits jetzt findet sich in immer mehr Fahrzeugen teilautomatisierte Systeme wie Spurhalte- oder Einparkassistenten, die Ihnen als Fahrer das Vorwärtskommen im Straßenverkehr erleichtern. Wie es um die aktuelle Rechtslage rund um autonomes Fahren bestellt ist und was sich ändern muss, erfahren Sie hier.

Sie haben Fragen zur Rechtssprechung in anderen Bereichen? Wir geben Antworten! >>

Was ist autonomes Fahren? Eine Definition

Der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) unterscheidet drei Stufen beim autonomen Fahren: teilautomatisiertes, hochautomatisiertes und vollautomatisiertes Fahren. Während Ersteres bereits jetzt Realität ist – der Fahrer muss Assistenzsysteme wie etwa den Spurhalteassistenten ständig überwachen und weiter aktiv mitfahren – ist das vollautomatisierte Fahren noch Zukunftsmusik. Den sogenannten Autobahnpiloten, mithilfe dessen sich der Fahrer während der Fahrt entspannt zurücklehnen kann und nicht mehr eingreifen muss, gibt es zwar schon in einigen Testfahrzeugen, der normale Verbraucher kann jedoch noch nicht mit einem solchen Auto über deutsche Straßen fahren – dafür ist eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen nötig.

Aktuelle Rechts­la­ge: Fahrer dürfen Kontrolle über Lenkung nicht abgeben

Die gegenwärtige Rechtslage begründet sich durch das internationale Wiener Straßenverkehrsabkommen von 1968: Danach sind Fahrzeuge ab einem gewissen Autonomiegrad nicht zulassungsfähig, so Eric Hilgendorf, Leiter der Forschungsstelle RobotRecht der Universität Würzburg. Der europaweite Forschungsverbund beschäftigt sich mit den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Thema "Autonomes Fahren" ergeben. Bislang gilt: Jedes Fahrzeug muss im Sinne der Fahrsicherheit letztverantwortlich von einem Menschen kontrolliert und beherrscht werden – die Kontrolle über die Lenkung darf nicht abgegeben werden. Serienmäßig erhältliche Systeme wie Abstandassistenten vollziehen begrenzte Steuerungseingriffe unter Oberaufsicht des Fahrers und reizen bestehende rechtliche Spielräume aus. Mehr Autonomie beim Fahren gilt als problematisch.

Bis zum Herbst 2015 sollen Eckpunkte für neue Regeln vorgelegt werden

Die fortschreitende technische Entwicklung stellt Juristen vor besondere Herausforderungen: Das Recht muss der Technik angepasst werden. Verkehrsminister Alexander Dobrindt kündigte an, bis zum Herbst Eckpunkte für neue Regeln in puncto autonomes Fahren in Deutschland vorzulegen, berichtet "Zeit Online". Die Neuformulierungen des Regelwerks sollten hochautomatisierte Funktionen wie den Autobahnpiloten über kurz oder lang legalisieren. Dafür ist jedoch nicht nur eine Anpassung im deutschen Recht, sondern eine Neuformulierung auf internationaler Ebene erforderlich. Auch in der Versicherungsbranche stehen mit dem automatisierten Fahren große Veränderungen an. Sobald selbstfahrende Autos die Straßen passieren, stellt sich zum Beispiel die Frage, wer haftet bei einem Unfall – der Fahrer oder die Technik?

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.