Zwangsversteigerung von Immobillien: Hand mit Richterhammer BillionPhotos.com, Fotolia

14. August 2015, 10:56 Uhr

1, 2, 3 zum Eigenheim Zwangs­ver­stei­ge­rung von Immo­bil­li­en: Tipps für Bieter

Wer günstig an ein Eigenheim kommen will, hat bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien gute Chancen auf ein Schnäppchen. Das A und O beim Bieten ist, gut vorbereitet zu der vom Amtsgericht angesetzten Auktion zu kommen. Mit ein paar zusätzlichen Tipps und Tricks können Sie sich gegen die Profi-Bieter durchsetzen.

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Wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Wenn ein Hausbesitzer seine Hypothek nicht mehr bezahlen kann oder sein Eigenheim als Sicherheit für eine andere Schuld eingesetzt hat, kann der Gläubiger eine Zwangsversteigerung der Immobilie beim Amtsgericht beantragen. Dabei haben Sie als Bieter die Chance, Ihre Wunschimmobilie weit unter ihrem eigentlich Wert, dem Verkehrswert, zu erstehen.

Beim Amts­ge­richt über Mängel und Schäden informieren

Bereiten Sie sich auf die Zwangsversteigerung der Immobilien gründlich vor, indem Sie vorab möglichst viele Informationen über das Auktions-Objekt sammeln. Ansonsten ist die Gefahr groß, mit einem Zuschlag die Katze im Sack zu kaufen. Denn sobald der Hammer fällt, ist der Kauf rechtskräftig und Sie können nicht mehr zurücktreten. Das Amtsgericht erstellt für alle Immobilien Wertgutachten, in dem Bauschäden und andere Mängel aufgeführt sind. Wenn Sie das Aktenzeichen der Immobilie kennen, können Sie direkt beim Amtsgericht oder bei der Gläubigerbank nachfragen.

Vor­be­rei­ten und Finan­zie­rung sichern

Wenn Sie noch nie bei einer Auktion waren, sollten Sie vor der entscheidenden Versteigerung zwei bis drei andere Auktionen besuchen. Dort können Sie mit der Atmosphäre vertraut werden und sich bei erfolgreichen Bietern Kniffe abschauen. Stellen Sie außerdem im Vorfeld der Zwangsversteigerung der Immobilie die Finanzierung sicher. Zehn Prozent des Verkehrswerts werden bereits direkt nach dem Zuschlag fällig, der Rest vier bis sechs Wochen nach der Versteigerung.

Bieter-Tricks bei der Zwangs­ver­stei­ge­rung der Immobilien

Bringen Sie zur Zwangsversteigerung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, müssen Sie eine beglaubigte Bietervollmacht ausstellen. Legen Sie vorab Ihr persönliches Limit fest: Wählen Sie als Limit keine glatte Summe, wie dies viele andere Bieter tun. Erhöhen Sie Ihr Angebot nicht in gleichmäßigen Abständen. Wenn Sie unberechenbar auftreten, kann dies die Konkurrenz verwirren – und Ihre Erfolgschancen steigern.

Seien Sie außerdem geduldig. Bei Zwangsversteigerungen von Immobilien gibt es einen Erst- und einen Zweittermin. Der Gläubiger kann den Zuschlag ablehnen, wenn das Gebot unter 50 Prozent (bei Ersttermin) oder unter 70 Prozent (beim Zweittermin) des Verkehrswerts liegt. Danach fallen alle Preisgrenzen.

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