Lächelnde, junge Mietern steht vor einem Mehrfamilienhaus Daniel Ernst, Fotolia

13. November 2015, 11:26 Uhr

Bonitätsprüfung Vor­ver­mie­ter­be­schei­ni­gung: Das steht im Mieterzeugnis

Wer eine Wohnung vermietet, hat ein besseres Gefühl, wenn er vorher schon einiges über den Mieter weiß. Die Vorvermieterbescheinigung kann Anhaltspunkte zum bisherigen Verhalten des Mieters geben. Hat er zum Beispiel die Miete bisher immer pünktlich gezahlt? Diese und andere Informationen liefert das Mieterzeugnis.

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Mie­ter­zeug­nis dient als Bonitätsprüfung

Mit der Vorvermieterbescheinigung beurteilt der Vermieter das Verhalten des Mieters. Insbesondere geht es dabei ums Finanzielle. Wenn die Miete stets pünktlich überwiesen wurde und es auch sonst keine Unstimmigkeiten gab, sollte das Mieterzeugnis eine reine Formsache sein und darf kurz ausfallen – ein Satz genügt. Vermieter sollten allerdings darauf achten, dem Mieter die Bescheinigung über Schuldenfreiheit erst dann auszustellen, wenn wirklich keine Zahlungen mehr offen sind – möglichst dann, wenn die letzte fällige Miete überwiesen wurde. Sonst kann sich der Mieter unter Umständen darauf berufen und noch fällige Zahlungen.

Die Vorvermieterbescheinigung ist übrigens nicht mit der Vermieterbescheinigung zu verwechseln, die seit dem 1. November 2015 in Deutschland wieder Pflicht ist und lediglich der Bestätigung des Ein- oder Auszugs für das Meldeamt dient.

Darf der Vermieter eine Beschei­ni­gung verlangen?

Mieter sind rechtlich nicht verpflichtet, eine Vorvermieterbescheinigung vorzulegen, wenn der potenzielle neue Vermieter sie verlangt. Besonders in Ballungsräumen nutzen jedoch viele Vermieter die große Konkurrenz unter den Wohnungssuchenden aus und vermieten nur an Personen, die ein Mieterzeugnis vorlegen können.

Ein weiteres Problem für Mieter entsteht, wenn sich der bisherige Vermieter weigert, eine Bescheinigung auszustellen. Ob er dazu verpflichtet ist, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Gerichte haben dazu in den vergangenen Jahren diverse unterschiedliche Urteile gefällt, so etwa das Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen (AZ 16 C 239/05) und das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (AZ 6 C 427/07). Stellt sich der ehemalige Vermieter quer und verweigert das Mieterzeugnis, akzeptiert der neue Vermieter jedoch möglicherweise alternativ eine freiwillige Schufa-Auskunft als Bonitätsprüfung.

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Gefälsch­te Vor­ver­mie­ter­be­schei­ni­gung: Fristlose Kündigung möglich

Als Mieter sollten Sie nicht der Versuchung nachgeben, eine Vorvermieterbescheinigung einfach zu fälschen, um eine neue Mietwohnung zu bekommen. Findet der Vermieter das nachträglich heraus, ist er zur fristlosen Kündigung der Wohnung berechtigt – so hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ VIII ZR 107/13). Der Vermieter muss gemäß dem Urteil des BGH aber zeitnah reagieren, sobald er von der Fälschung erfährt, und darf nicht noch Jahre warten, bis er dem Mieter kündigt.

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