DJ in der Disco bilderstoeckchen, Fotolia

27. März 2015, 10:46 Uhr

Ländersache Tanz­ver­bot an Kar­frei­tag: Rechts­la­ge am Feiertag

Gibt es wirklich ein Tanzverbot an Karfreitag oder nicht? Die Antwort lautet: Ja, das gibt es. Aber die Bundesländer haben dafür keine einheitliche Regelung.

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Tanz­ver­bot an Kar­frei­tag - Welches Bun­des­land tanzen darf

Ob in Ihrem Bundesland ein Tanzverbot an Karfreitag gilt oder nicht, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder einer entsprechenden Behörde. Auf der sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie sich vor dem Osterfest über die Regelungen in Ihrem Bundesland informieren, damit Sie abends nicht vor verschlossenen Türen stehen.

In den meisten Bundesländern herrscht ein ganztägiges Tanzverbot an Karfreitag, in anderen hingegen gilt das Verbot nicht ganztägig, sondern ist auf bestimmte Zeiten beschränkt. In Berlin etwa endet das Tanzverbot an Karfreitag bereits um 21 Uhr. In Nordrhein-Westfalen beginnt das Tanzverbot zu Ostern bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr. In Baden-Württemberg zieht sich sogar ein dreitägiges Tanzverbot von Gründonnerstag über Karfreitag bis einschließlich Karsamstag.

Was meint das Tanz­ver­bot genau?

Der Begriff Tanzverbot bezieht sich historisch gesehen auf Tage, an denen aus sittlichen, religiösen oder traditionellen Gründen öffentlich nicht ausgelassen gefeiert und getanzt werden sollte. Dabei geht das Verbot über reine Tanzveranstaltungen hinaus und betrifft so beispielsweise auch Sportveranstaltungen und Musikevents, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Die Strafen für Wirte, die sich dem Tanzverbot an Karfreitag und anderen Feiertagen widersetzen, können von einer Verwarnung bis hin zu empfindlichen Geldstrafen gehen.

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