Solaranlage anmelden: Wann eine Genehmigung nötig ist © iStock.com/ArtistGNDphotography

30. August 2022, 9:00 Uhr

So geht’s richtig Solar­an­la­ge anmelden: Wann eine Geneh­mi­gung nötig ist

Muss man eine Solaranlage anmelden? Das fragen sich viele Menschen, die mit der Sonne eigenen Strom oder warmes Wasser erzeugen möchten. Schließlich ist das nicht nur gut für die Umwelt, sondern auf lange Sicht auch für den Geldbeutel. Doch wie sieht es dabei mit der Bürokratie aus? Ist für eine Solaranlage eine Genehmigung erforderlich? Wo darf sie stehen? Und was ist bei Ärger mit den Nachbarn? Hier findest du Antworten auf diese und weitere Fragen.

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Was ist vor dem Einsatz einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge zu beachten?

Wer eine private Solaranlage zur Stromerzeugung nutzen möchte, also eine Photovoltaikanlage errichten möchte, sollte das gut planen. Am besten mit Hilfe von Fachleuten. Zu klären ist dabei nicht nur die Größe des Systems und die Standortfrage, sondern auch, wie viel der erzeugten Energie für den Eigenverbrauch genutzt und ob auch etwas ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Das kann schnell zum Rechenexempel werden.

Wichtig: Auch die Montage sollten erfahrene Betriebe übernehmen. Denn manche Hersteller der Anlagen binden ihre langjährigen Garantien ausschließlich an eine professionelle Installation. Bis zum ersten Handschlag sind allerdings noch weitere Dinge zu beachten.

Die eigene Solar­an­la­ge – mit Geneh­mi­gung oder ohne?

Wer eine private Solaranlage installieren möchte, darf das zwar grundsätzlich tun. Allerdings müssen bei Eigentumswohnungen die Miteigentümer dem Bau zustimmen. Ähnlich sieht es bei Mietwohnungen aus. Hier geht ohne die Erlaubnis des Vermieters nichts. Vergleichsweise einfach haben es Besitzer von Einfamilienhäusern: Sie brauchen in der Regel niemanden um Erlaubnis zu bitten. Aber an gewisse gesetzliche Vorgaben müssen auch sie sich halten.

Das betrifft vor allem die Frage, wann für eine Solaranlage eine Genehmigung erforderlich ist. Das richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten Fällen dürfen kleinere Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen an und auf Gebäuden ohne Genehmigung errichtet werden – vorausgesetzt, dass die Pläne nicht den Vorgaben des Bebauungsplans, dem Denkmalschutz oder der Bauordnung widersprechen.

Und wie groß darf eine Solaranlage im Garten sein? Von einer Genehmigungspflicht solltest du immer ausgehen, wenn die geplante Freiflächenanlagen eine Höhe von drei Metern und/oder eine Länge von neun Metern überschreitet.

Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften und Umstände ist eine Solaranlage im Garten, im Kleingarten (abhängig von der jeweiligen Kleingartensatzung), an der Fassade sowie auf einem Garagendach oder einem Carport erlaubt. Das gilt ebenso für sogenannte Balkonkraftwerke mit Solarmodulen. Dennoch: Ob deine gewünschte Solaranlage tatsächlich genehmigungsfrei ist, klärst du am besten mit deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Große Solaranlage auf einem Hausdach.
© iStock.com/Smileus

Lebst du in einem Reihenhaus oder in einer Doppelhaushälfte, musst du zusätzlich Sicherheitsabstände der Anlage zu den Brandschutzmauern berücksichtigen, die die einzelnen Wohneinheiten voneinander trennen. Abhängig von der Brandschutzklasse der verwenden Baustoffe für die Außenseite und die Unterkonstruktion gelten Distanzen zwischen 0,5 Metern und 1,25 Metern.

Stichwort Feuer: Nicht nur das ist für eine Solaranlage gefährlich, sondern auch Naturereignisse wie Sturm, Hagel und Blitzeinschlag. Dadurch entstehende Schäden und deren Folgen sollten mit einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Für besonders große und kostspielige Systeme kann eine gesonderte Photovoltaikversicherung sinnvoll sein.

Muss man die Solar­an­la­ge anmelden?

Auch wenn viele Anlagen genehmigungsfrei sind, so müssen Photovoltaikanlagen dennoch offiziell angemeldet werden. Und zwar bei der Bundesnetzagentur. Dort musst du deine stromerzeugende Anlage ins Marktstammdatenregister eintragen lassen. Das betrifft sowohl ihre Aktivierung, Stilllegung, etwaige technische Veränderungen oder einen Betreiberwechsel.

Über die Installation der Photovoltaikanlage hast du auch den Netzbetreiber zu informieren. Er ist zuständig für alle Fragen zum Anschluss deines Systems an das Stromnetz. Darüber hinaus übernimmt er gegebenenfalls überschüssige Energie und sorgt für deren Vergütung.

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Wann droht Ärger mit Nachbarn?

Die Errichtung einer Solaranlage ist aufwendig, dauert meist mehrere Tage und kann wegen Lärms oder aufgebauter Gerüste zu Einschränkungen in der Wohngegend führen. Deshalb solltest du deine Nachbarschaft über dein Projekt informieren, wenn von solchen Einschränkungen auszugehen ist.

Oft kommt es aber erst nach der Installation zu Ärger. Zum Beispiel, wenn sich Nachbarn bei Sonnenschein von der gläsernen Oberfläche der Solarmodule geblendet fühlen. Daraus kann ein Unterlassung- oder Beseitigungsanspruch entstehen. In dem Fall musst du deine Solaranlage anders positionieren oder sogar abbauen.

Maßgeblich in dieser Frage ist unter anderem, wie oft es zu der Blendwirkung kommt. Das zeigte sich beispielsweise vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. In dem zweitinstanzlichen Verfahren hatten die Beklagten eine Solaranlage auf ihrem Hausdach angebracht, die in Richtung des Wohnhauses der klagenden Partei wies. Die fühlte sich durch die Sonnenkollektoren in unzumutbarer Weise geblendet. Diese Meinung teilte das Gericht nicht und wies die Berufung ab (AZ 8 U 166/21). Dessen 8. Zivilsenat erkannte zwar eine Beeinträchtigung an, stufte diese aber nicht als wesentlich ein.

Ein Sachverständiger stellte in dem Fall fest, dass der Wohnraum der klagenden Partei pro Jahr an 60 Tagen sowie insgesamt für weniger als 20 Stunden von Reflexionen betroffen war. Nach nicht verbindlichen Angaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) liege eine wesentliche Beeinträchtigung erst vor bei mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr. Diese Werte seien hier nicht erreicht worden.

Ob eine “wesentliche Blendwirkung” durch Solaranlagen vorliegt, hängt im Einzelfall neben der Dauer der Einstrahlung unter anderem auch von der Intensität der Blendwirkung und von den ortsüblichen Gegebenheiten ab.

FAZIT
  • Für die meisten privaten Solar­an­la­gen ist keine Geneh­mi­gung erforderlich.
  • Aller­dings müssen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ange­mel­det werden: bei der Bun­des­netz­agen­tur und dem örtlichen Netzbetreiber.
  • Geht von der Solar­an­la­ge eine wesent­li­che Beein­träch­ti­gung (Blend­wir­kung) der Nach­bar­schaft aus, kann ein berech­tig­ter Unter­las­sungs­an­spruch bezie­hungs­wei­se Besei­ti­gungs­an­spruch entstehen.
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