Selbstauskunft: Mieter müssen nicht alles preisgeben Rawpixel, Fotolia

24. September 2014, 11:49 Uhr

Nicht alles preisgeben Selbst­aus­kunft: Mieter müssen nicht alles preisgeben

Vor dem Mietvertrag ist oft erst nach der Selbstauskunft. Bevor Sie eine neue Wohnung anmieten können, möchte der Vermieter in der Regel ein paar Antworten auf bestimmte Fragen bekommen. Doch welche Fragen sind für die Selbstauskunft wirklich relevant? Damit es im Rahmen der Befragung nicht zu Problemen oder gar Streit zwischen Ihnen und dem Vermieter kommt, sollten Sie wissen, was Sie beantworten müssen und was nicht.

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Selbst­aus­kunft: Fragen nach der finan­zi­el­len Situation sind normal

Eine Selbstauskunft dient dem Vermieter in erster Linie zur Absicherung und ist gängiger Punkt auf dem Weg zum Mietvertrag. Vermietern ist normalerweise daran gelegen, dass die Wohnung möglichst langfristig vergeben ist und die Miete stets pünktlich überwiesen wird. Sie können daher mit Fragen nach Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Beruf rechnen.

„Fragen nach den Einkommensverhältnissen und der beruflichen Stellung sind grundsätzlich zulässig, da sie dem Vermieter Rückschlüsse auf die Bonität des Mieters ermöglichen“, erklärt Juliane Heinrich, Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gegenüber dem Berliner Mieterverein. Fragen nach detaillierten Vermögensverhältnissen oder dem Einkommen von Angehörigen sind laut Mieterverein allerdings unangebracht und müssen nicht beantwortet werden.

Privates und Per­sön­li­ches ist Mietersache

Grundsätzlich sollten Sie wichtige Fragen, etwa nach Ihrem Arbeitsverhältnis oder der Anzahl der einziehenden Personen, wahrheitsgemäß beantworten. Bei Falschaussagen in diesen Bereichen könnte es später zu Ärger kommen. Bei einigen Fragen müssen Sie jedoch nicht alles von sich preisgeben. Zum Beispiel, wenn es um Persönliches und Privates geht. Punkte wie Religionsangehörigkeit, politische Gesinnung, Familienplanung und Musikvorlieben etwa müssen Sie nicht angeben. Fragt der Vermieter danach, sollten Sie diplomatisch vorgehen.

Weisen Sie am besten freundlich und sachlich darauf hin, dass diese Punkte Privatsache sind. Oftmals weiß der Vermieter gar nicht, welche Fragen zulässig sind und welche nicht. Eine böse Absicht sollten Sie daher nicht unterstellen, wenn unzulässige Fragen auftauchen. Allen Beteiligten ist schließlich daran gelegen, dass es zu einem von Freundlichkeit und Respekt geprägten Mietverhältnis kommt. Wenn Sie unsicher in Bezug auf Punkte der Selbstauskunft sind, können Sie sich von einem Anwalt oder Experten – zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund – informieren.

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