
14. November 2019, 9:00 Uhr
Achtung, das wird teuer Tierhalterhaftung: Wer zahlt für Schäden durch Haustiere?
Haustiere bringen ihren Besitzern viel Freude, können aber auch Schaden anrichten – und das leider auch bei fremden Personen. Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB nimmt in solchen Fällen Herrchen und Frauchen in die Pflicht. Hier erfährst du, was das für Tierhalter bedeutet.
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Die Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung
Besitzer von Tieren sollen nach § 833 Satz 1 BGB automatisch der Tierhalterhaftung. This is the owner must for damage, the tier cause, on come .
Es handelt sich dabei um eine sogenannte Gefährdungshaftung , die bedeutet: Eine Haftung für Schäden, die durch eine tolerierte, erlaubte Gefahr entstehen, wie sie von einem Tier immer ausgeht. Praktisch heißt das, dass du als Tierhalter auch unbegrenzt schadenersatzpflichtig bist, wenn du selbst keine Schuld an dem Malheur hast - zum Beispiel dann, wenn dein Tier unberechenbar reagiert.
Das is also Dann der Fall, WENN sich beispielsweise ein Passant vor frei laufenden Hunden auf das Autodach Eines parkenden Pkws rettet und dabei Kratzspuren Auf dem Lack des Fahrzeugs entstehen, Wie ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 1999 wettet (AZ 32 C 2314 / 99-48). In diesem Fall haftet der Tierhalter für den Schaden am Pkw.
Unterschied: Nutz- und Luxustiere
Die uneingeschränkte Tierhalterhaftung gilt für Schäden, die durch Luxustiere verursacht werden. Als solche gelten alle Tiere, die nicht dem Erwerb, dem Beruf oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen. Anders sieht das bei Nutztieren aus: Hier müssen die Halter nur haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben.
Häufig geht es bei tierischen Haftungsfällen um Hunde oder Pferde. Je nachdem, ob es sich dabei um ein Haustier oder beispielsweise einen Polizei- oder Blindenhund handelt, wird die Frage der Schadensersatzpflicht unterschiedlich geklärt.
Für gewerbliche Tierhüter und private Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung in der Regel eine gute Idee. Eine Hundeversicherung beispielsweise ist in einigen Bundesländern sogar Pflicht.
Schäden durch Kleintiere wie Hamster oder Vögel sind meist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Wer gilt im Haftungsfall als Halter?
Die gesetzliche Regelung ist unabhängig von der Eigentumsfrage: Wer im Moment der Schädigung die Gewalt über das Tier hat, haftet – das kann dann eben auch die Reitbeteiligung sein, unter der das Pferd spontan austritt oder die Nachbarin, die Bello nur ausnahmsweise ausgeführt hatte, als er sich von der Leine losriss und einen Verkehrsunfall verursachte.
Hunde-Sitter haften ebenfalls
Wer sich als Tierhüter vertraglich verpflichtet, ein Haustier für eine bestimmte Zeit zu beaufsichtigen, haftet ebenfalls (§ 834 BGB), wenn die Tiere Sach- oder Personenschäden verursachen. Das gilt für Hunde-Sitter ebenso wie für Inhaber von Tierpensionen, die während der Urlaubszeit gegen Geld auf die Haustiere anderer aufpassen.
Allerdings können sich gewerbliche Tierhüter entlasten. Dazu müssen sie allerdings glaubhaft nachweisen, dass das Tier in ihrer Obhut ordnungsgemäß beaufsichtigt wurde.
Hund beißt Mensch: Mitverschulden schmälert den Schadensersatz
Ist die geschädigte Person für den Schaden mitverantwortlich, hat auch das Konsequenzen. Es kann sich zum Beispiel die Höhe des Schadensersatzanspruchs verringern, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe von 2019 zeigt: Eine Hundehalterin wurde in die Hand gebissen, als sie versuchte, ihren Retriever von einem anderen Hund zu trennen, mit dem er kämpfte. Die tierischen Kontrahenten waren beide nicht angeleint.
Die Frau braucht eine Hand-OP , die mit schweren gesundheitlichen Folgeschäden einherging. Sie klagte deshalb auf Schmerzensgeld. Nachdem er gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen war, musste der Beklagte nur die Hälfte des zunächst angesetzten Schmerzensgeldes zahlen . The reason of the judgement to the judgement to the judgement to the judgement to the judgement to the judgement to the judgement (AZ 7 U 24/19).
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