Ohne Kassenbon umtauschen – geht das überhaupt? © iStock.com/RyanJLane

18. Dezember 2024, 11:30 Uhr

Fake oder Fakt? Umtau­schen ohne Kassenbon: Diese Mög­lich­kei­ten hast du

Große Enttäuschung statt großer Freude? Manchmal möchte man ein Produkt gerne zurückgeben, sei es, weil man es doch nicht braucht, es nicht gefällt oder es schlichtweg nicht funktioniert. Blöd, wenn dann der Kassenbon nicht mehr auffindbar ist oder nie vorhanden war, weil es sich um ein Geschenk handelt. Hat die Ware Fehler, ist der Bon für einen Umtausch allerdings gar nicht zwingend nötig. Was beim Umtausch mit und ohne Kassenbon noch gilt, liest du hier.

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Kannst du Ware ohne Kassenbon umtauschen?

Eines vorweg: Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Umtausch gibt es für Käufer nicht – Kassenbon hin oder her. Aber es gibt gesetzliche Regelungen, die Verbrauchern beim Warenumtausch helfen: die Gewährleistungspflicht und das Widerrufsrecht. Grundsätzlich gilt aber: Nichtgefallen allein begründet kein Umtauschrecht. Wenn ein Produkt allerdings fehlerhaft ist, musst du dich nicht damit abfinden.

Beim Umtausch der Ware selbst ist ein fehlender Kassenzettel kein unüberwindbares Hindernis. Oft können alternative Nachweise helfen, den Kauf zu belegen – mehr dazu weiter unten. Die Bereitschaft des Händlers zur Kulanz spielt dabei aber eine entscheidende Rolle.

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Umtausch: Die wich­tigs­ten Rechte im Überblick

Drei Begriffe spielen beim Umtausch eine zentrale Rolle:

  • Wider­rufs­recht: Gilt nur bei Online­käu­fen und erlaubt eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.
  • Gewähr­leis­tung: Gesetz­li­che Pflicht des Händlers bei Mängeln, gilt zwei Jahre lang.
  • Rück­ga­be­recht: Vom Händler frei­wil­lig ein­ge­räumt, häufig 14 bis 30 Tage.

Onlinekäufe bieten durch das Widerrufsrecht also größere Sicherheit als ein Kauf im Geschäft, wo du bei einem reinen Umtausch auf die Kulanz des Händlers angewiesen bist.

Geschenke umtau­schen: So geht's

Gerade in der Weihnachtszeit kommen viele Beschenkte in Verlegenheit. Die Schuhe haben die falsche Größe, die Tochter besitzt die neueste Mario-Kart-Variante bereits oder das Kaffeeservice passt überhaupt nicht zum eigenen Stil.

Weihnachtsgeschenke ohne Kassenbon umzutauschen ist zwar nicht unbedingt die feine englische Art, aber immer noch angenehmer, als den Schenkenden zu bitten, das Geschenk zurückzunehmen. Hier musst du allerdings – sofern du überhaupt weißt, wo das Geschenk gekauft wurde – besonders auf die Kulanz des Händlers hoffen, da du den Kauf ja nicht selbst vorgenommen hast.

Unter Umständen wird dir statt einer Rückzahlung des Kaufbetrags nur ein Umtausch gegen eine Geschenkkarte oder einen Wertgutschein des Ladens, vielleicht auch nur den gleichen Artikel in anderer Größe oder Farbe, angeboten.

© iStock.com/SrdjanPav

Alter­na­ti­ve Kauf­nach­wei­se: So kannst du den Kauf belegen

Dass eine Reklamation ohne Kassenbon unmöglich sei, ist ein weitverbreiteter Rechtsirrtum. In der Praxis ist der Beleg aber dennoch Gold wert, weil er dir Diskussionen und Aufwand beim Umtausch erspart. Denn wenn du die Gewährleistungspflicht eines Händlers in Anspruch nehmen und einen defekten Artikel ohne Kassenbon umtauschen willst, musst du nachweisen, dass du diesen bei ihm gekauft hast.

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In Deutschland ist es nicht verpflichtend, den Kassenbon aufzubewahren, auch nicht beim Kauf mit EC-Karte. Allerdings gilt seit 2020 die Kassenbonpflicht, laut der Geschäfte ihren Kunden den Kassenbon aushändigen müssen. Manche Geschäfte wie Edeka oder Lidl bieten dafür auch elektronische Kassenbons an, wenn im Rahmen des Einkaufs die Händler-App gescannt wurde.

Tipp: Kassenzettel werden in den meisten Fällen auf Thermopapier gedruckt. Dieses spezielle Papier ist allerdings besonders licht- und temperaturempfindlich, weshalb die Schrift schon nach kurzer Zeit verblassen kann. Mach also am besten direkt nach dem Kauf ein Foto oder eine Kopie vom Kassenbon, um auf der sicheren Seite zu sein.

Trotz verlorenem oder verblichenem Kassenbon ist ein Umtausch aber theoretisch möglich. Vorausgesetzt, du kannst den Kauf anderweitig belegen mit:

  • Kon­to­aus­zug oder Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nung: Sie beweist bei Kar­ten­zah­lung Datum und Uhrzeit der Trans­ak­ti­on sowie den Kaufpreis.
  • Ver­pa­ckung inklusive Preis­schilds des Ladens: Das ist ein Hinweis darauf, dass der Artikel, den du umtau­schen möchtest, tat­säch­lich aus diesem Laden stammt.
  • Zeu­gen­aus­sa­gen: Eine Begleit­per­son, die beim Kauf dabei war, kann als Zeuge dienen.
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Das gilt bei einer Reklamation

Zeigt eine Ware binnen der ersten zwei Jahre nach dem Kauf Mängel, muss der Händler dafür sorgen, dass du ein einwandfreies Produkt erhältst. Zwei Versuche stehen ihm für diese Nacherfüllung zur Verfügung. Er muss den Artikel aber nicht zwingend umtauschen, sondern kann auch versuchen, ihn zu reparieren – das ist seine Entscheidung.

Scheitern beide Nacherfüllungsversuche, kannst du vom Kauf zurücktreten – so steht es in § 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für die Mängelbehebung im Zuge der Gewährleistungspflicht ist auch immer der Händler zuständig – nicht der Hersteller.

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Können bestimmte Artikel gar nicht umge­tauscht werden?

Manche Artikel sind üblicherweise von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, etwa:

  • Hygie­ne­pro­duk­te wie Unter­wä­sche oder Zahnbürsten
  • Per­so­na­li­sier­te Artikel, also etwa Maß­an­fer­ti­gun­gen oder gravierte Geschenke
  • Ver­derb­li­che Lebens­mit­tel, da diese strengen Hygie­ne­vor­schrif­ten unterliegen

Aber: Hier kommt es unter Umständen auf die Kulanz des Geschäfts an. Und das Recht auf Reklamation bei Mängeln besteht auch bei Artikeln, die normalerweise vom Umtausch ausgeschlossen sind. Hier gilt die gesetzliche Gewährleistung unabhängig vom Produkt.

Hart­nä­cki­ge Rechts­my­then beim Thema Umtausch

Neben der zwingenden Notwendigkeit eines Kassenbons halten sich noch einige weitere Umtauschmythen recht hartnäckig. Unter anderem weil manche Händler vehement darauf pochen. Von diesen Behauptungen solltest du dich nicht irritieren lassen:

  • Redu­zier­te Ware ist vom Umtausch aus­ge­schlos­senAuch wenn im Sale ein solcher Hinweis über dem Wühltisch prangt – die gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­pflicht gilt auch für redu­zier­te Artikel. Wenn die Ware aller­dings völlig in Ordnung ist und du sie wegen Nicht­ge­fal­len umtau­schen willst, ist es tat­säch­lich Sache des Händlers, wie er damit umgeht.
  • Umtausch nur in Ori­gi­nal­ver­pa­ckung: Viele Händler weigern sich, Artikel umzu­tau­schen, wenn du sie nicht in der Ori­gi­nal­ver­pa­ckung zurück­gibst. Das ist aber nicht zwingend erfor­der­lich. Wenn du wegen man­gel­haf­ter Ware dein Gewähr­leis­tungs­recht ein­for­derst, muss der Verkäufer seiner Pflicht auch ohne Ori­gi­nal­ver­pa­ckung oder Etiketten nach­kom­men. Vor­aus­ge­setzt natürlich, du kannst belegen, dass der Artikel bei ihm gekauft wurde. Bei einem Umtausch aus Kulanz hingegen darf der Händler die Regeln selbst bestimmen – und auf die Ori­gi­nal­ver­pa­ckung pochen.

FAQ

  • Umtausch mit Kassenbon: Wie lange geht das?

Die Umtauschfristen im stationären Handel variieren, da das Rückgaberecht nicht gesetzlich verankert ist, sondern auf Kulanz basiert. Üblich ist aber – mit und ohne Kassenbon – ein Zeitraum zwischen 14 und 30 Tagen. Einige Händler bieten auch saisonal längere Rückgabefristen an, etwa in der Weihnachtszeit.

  • Kann man ohne Kassenbon umtauschen?

Ein Umtausch auch ohne Kassenbon ist dann möglich, wenn der Händler kulant ist oder du alternative Nachweise wie Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen vorlegen kannst.

  • Was kann ich machen, wenn ich den Kassenbon verloren habe?

Sofern du anderweitig belegen kannst, dass du das betreffende Produkt in dem Laden gekauft hast, zeigt sich der Händler vielleicht kulant und du kannst den Artikel auch ohne Kassenbon umtauschen.

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