Die Riester-Rente ist nicht pfändbar PhotoSG, Fotolia

22. November 2017, 15:14 Uhr

Altersvorsorge und Privatinsolvenz Ist die Riester-Rente pfändbar? So schützen Sie Ihr Erspartes

In der Regel ist die Riester-Rente nicht pfändbar, da sie der Altersvorsorge dient. In einem aktuellen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Position noch einmal gestärkt. Gleichzeitig wurde dabei aber auch deutlich, worauf Sparer unbedingt achten sollten (AZ IX ZR 21/17).

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Aktueller Fall: Gläubiger wollte Riester-Rente pfänden

2010 hatte eine Frau einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen und bereits 333 Euro eingezahlt, bevor sie sich von den Beiträgen freistellen ließ. 2014 wurde dann ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet. Der Gläubiger verklagte nun den Versicherer, über den die Riester-Rente abgeschlossen wurde: Er verlangte die Auszahlung des Rückkaufwertes. Ein abschließendes Urteil im konkreten Fall steht noch aus, da noch einige Punkte unklar sind. Allerdings gab der IX. Zivilsenat des BGH eine eindeutige Richtlinie aus, wann die Riester-Rente pfändbar ist und wann nicht.

Pfändung der Alters­vor­sor­ge ist nur selten erlaubt

Bei der Riester-Rente handelt es sich um nicht-übertragbares Einkommen nach § 97 Einkommensteuergesetz (EStG), das außerdem dem speziellen Pfändungsschutz für Altersrenten nach § 851c Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Daher sind die Einlagen einer Riester-Rente in aller Regel nicht pfändbar. Dafür müssen allerdings zum Zeitpunkt der angestrebten Pfändung drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben einen Zula­gen­an­trag zur staat­li­chen Förderung gestellt.
  • Die Vor­aus­set­zun­gen für die Gewährung der Zulagen sind gegeben.
  • Sie über­schrei­ten nicht die Frei­gren­zen nach § 851c ZPO.

Rechtsschutz

Das heißt: Nur, wer über hohe Ersparnisse verfügt und keine staatliche Förderung beantragt hat, muss mit einer Pfändung der kompletten Riester-Rente rechnen. Wenn Sie die Freigrenze überschreiten, aber staatliche Zulagen erhalten, dürfen lediglich 70 Prozent des Ersparten oberhalb des Grenzbetrags gepfändet werden.

Beachten Sie, dass der Zulagenantrag regelmäßig neu eingereicht werden muss. Stellen Sie deshalb direkt bei Abschluss der Riester-Rente einen Dauerzulagenantrag, um keine Fristen zu verpassen und keine Nachteile zu riskieren.

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