Mit einem Pfändungsschutzkonto kann man seine Schulden verwalten lulu, Fotolia

7. September 2017, 9:42 Uhr

Schutz bei Verschuldung Pfän­dungs­schutz­kon­to: Ein Girokonto für den Ernstfall

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein recht unbürokratisches Instrument bei der Verwaltung von Schulden: 1.133,80 Euro Ihres Guthabens sind automatisch vor einer Pfändung geschützt. Mit entsprechendem Nachweis kann der Betrag erhöht werden, zum Beispiel wenn Kindergeld auf dem Konto eingeht.

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P-Konto oder Girokonto?

Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist eine Sonderform des Girokontos. Während auf normalen Girokonten kein Pfändungsschutz besteht, sondern Freibeträge umständlich bei Gericht oder Behörden beantragt werden müssen, werden beim P-Konto nur Beträge zur Kontopfändung abgezogen, die über dem Pfändungsfreibetrag liegen.

Wie bekommt man ein Pfändungsschutzkonto?

Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen Sie bei Ihrer Bank. Sie muss kostenfrei sein und binnen vier Tagen erfolgen. Stellen Sie den Antrag, sobald Sie von der Pfändung erfahren. Auch eine Rückumwandlung in ein normales Girokonto ist möglich, sobald die Pfändung abgewickelt ist: Kündigen Sie einfach die Zusatzvereinbarung, die den Pfändungsschutz regelt. Die Bank darf Ihnen das nicht verweigern – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ XI ZR 187/13).

Was kann ein P-Konto?

Rechtsschutz

Alle Basisfunktionen eines Kontos – Überweisungen, Lastschriften, Bargeldauszahlungen – sind auch mit einem P-Konto möglich. Bonitätsabhängige Leistungen darf die Bank streichen – dazu zählen zum Beispiel Kreditkarten und der Dispokredit. Diese Leistungen dürfen allerdings nicht automatisch mit der Kontoumwandlung wegfallen, sondern müssen seitens der Bank ordentlich gekündigt werden.

Übrigens darf jede Person nur ein P-Konto führen. Da die Einrichtung eines Kontos mit Pfändungsschutz bei der Schufa gemeldet wird, ist es nicht möglich, durch Mehrfachkonten den persönlichen Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.

Kann ein Gemein­schafts­kon­to als P-Konto geführt werden?

Ein P-Konto darf immer nur auf eine Person laufen. Es ist aber möglich, dass Ihr Partner eine Vollmacht für das Konto erhält. Gerade wenn beide Partner Geldeingänge haben, ist es allerdings sinnvoller, die Konten komplett zu trennen, als mit Vollmachten und Freibeträgen auf einem Konto zu jonglieren. Wurde ein Gemeinschaftskonto bereits gepfändet, ist es schwierig, das aktuell vorhandene Gemeinschaftsguthaben zu schützen.

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