Mutter und Tochter trinken Tee und unterhalten sich. detailblick-foto, Fotolia

14. Januar 2019, 9:53 Uhr

Unterhaltsrechner Unter­halts­rech­ner: Wie viel Unterhalt bekomme ich?

Wie viel Unterhalt muss ich für meine Kinder zahlen oder welchen Anspruch auf Unterhalt habe ich? Diese Fragen stellen sich spätestens bei jeder Trennung oder Scheidung, wenn Kinder involviert sind. Verschaffe dir einen schnellen und unkomplizierten Überblick mit dem kostenfreien Streitlotsen Unterhaltsrechner.  Die Berechnungen basieren auf den offiziellen Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle.

 

Berechne hier

die Höhe des Unter­halts für ein bis vier Kinder

Monat­li­ches Net­to­ein­kom­men des Unterhaltspflichtigen


Alter des 1. Kindes

Alter des 2. Kindes

Alter des 3. Kindes

Alter des 4. Kindes

Berechnen

Summe der monat­li­chen Unterhaltsleistungen




 

 

Wichtige Hinweise

Abweichungen

Differenzen zu anderen Rechnern ergeben sich, da dieser Rechner vom angegebenen Nettoeinkommen 5% berufsbedingte Aufwendungen abzieht. Zur Erklärung: Bezieht der Barunterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, dürfen bei der Bereinigung des Nettoeinkommens 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (grundsätzlich mindestens 50, höchstens 150 € monatlich – höhere Aufwendungen gegen Nachweis). Diese Abzugsmöglichkeit gilt jedoch nicht für andere Einkunftsarten, insbesondere nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige liegt bei 1.080 € und für Nichterwerbstätige bei 880 € im Monat. Die Höhe des Unterhalts wird angepasst, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Unterhalts vom Einkommen weniger als den Selbstbehalt zur Verfügung hat. Dabei wird das Kindergeld, das gemäß §1612b Abs. 1 BGB auf das jeweilige Kind angerechnet wird, nicht berücksichtigt.

Ergebnis 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Das ermittelte Ergebnis zur Unterhaltshöhe liefert lediglich eine Orientierung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Exaktheit – es hat keine Rechtsgültigkeit. Aus den dargestellten Ergebnissen und Inhalten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche. Für eine individuelle, exakte und rechtsgültige Berechnung der Unterhaltshöhe wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, der die individuelle Situation erfasst und entsprechend bei der Berechnung berücksichtigt.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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