Urteil: Verschlafen ist kein Kündigungsgrund Gina Sanders, Fotolia

14. Januar 2015, 14:46 Uhr

Mangelnde kollegiale Fürsorge Urteil: Ver­schla­fen ist kein Kündigungsgrund

Einer Mitarbeiterin der Deutschen Bahn wurde gekündigt, weil sie beinahe einen ganzen Arbeitstag in einem Zugabteil verschlafen hatte. Die 30-Jährige Frau zog vor Gericht, um sich gegen die Kündigung zu wehren – und bekam Recht.

Sie haben Recht, wir haben Rechts-Spezialisten. >>

Die Klägerin habe sich bereits am Morgen vor Dienstantritt nicht wohl gefühlt und gespürt, dass ihr etwas in den Knochen steckt, berichtet "Spiegel Online". Wie viele Arbeitnehmer in Deutschland entschied die Frau sich jedoch gegen eine Krankmeldung und beschloss, den Arbeitstag im Speisewagen eines Fernzugs von Karlsruhe nach Basel trotz sich anbahnender Krankheit anzugehen. Im Nachhinein war dies wohl die falsche Entscheidung: Die Klägerin habe noch im Beisein ihrer Vorgesetzten und des Zugchefs über Übelkeit geklagt und um eine Pause gebeten. Sobald die Frau sich setzte, überkam sie offenbar vor Erschöpfung der Schlaf. Die gesamte restliche Fahrt habe sie verschlafen, obwohl sie ihre Chefin darum gebeten habe, sie bei Bedarf zu wecken.

Ihr Arbeitgeber wertete das Verschlafen des Dienstes als Vertrauensbruch und schickte die Kündigung mit der Begründung, dass die Servicemitarbeiterin bereits drei Abmahnungen erhalten hätte – zwei davon, weil sie den Dienstbeginn verschlafen habe. Die gekündigte Arbeitnehmerin klagte und gewann den Prozess gegen ihren Arbeitgeber. Verschlafen sei in diesem Fall nicht als Kündigungsgrund zu werten. Der Richter bemängelte mangelnde kollegiale Fürsorge – immerhin habe in der gesamten Zeit niemand nach der offensichtlich schwächelnden Kollegin geschaut.

Ob Schlafen am Arbeitsplatz grundsätzlich ein Kündigungsgrund sein kann, erfahren Sie in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.