Sabbatjahr: Wer darf es nehmen? drubig-photo, Fotolia

16. Januar 2015, 9:20 Uhr

Vorgesetzten fragen Sab­bat­jahr: Wer darf es nehmen?

Eine Auszeit nehmen, mehrere Monate frei vom stressigen Job und einfach dem nachgehen, was glücklich macht – ein Sabbatjahr kann Ihnen dies ermöglichen. Doch wie läuft so ein drei- bis zwölfmonatiges "Sabbatical" ab? Haben Sie als Arbeitnehmer Anrecht auf ein solches? Muss Ihr Chef es Ihnen genehmigen? Im Streitlotse-Ratgeber finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wer über die Rechtslage Bescheid weiß, kann einen Streit mit Vorgesetzten vermeiden.

Sie können mehr Spaß haben, wenn Sie das ganze Jahr lang geschützt sind. >>

Kein gesetz­li­cher Anspruch auf Sabbatjahr

Die Gründe für ein Sabbatjahr können vielfältig sein – Studium, (Sprach-)Reisen, berufliche Weiterbildung oder pure Erholung sind nur einige davon. Prinzipiell kann jeder Arbeitnehmer eine solche Auszeit nehmen. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese gibt es in Deutschland jedoch nicht, erst recht nicht für eine Auszeit mit Gehalt. Viele Unternehmen genehmigen ihren Angestellten jedoch ein Sabbatjahr auf freiwilliger Basis.

Zwei Sab­ba­ti­cal-Varianten

Es gibt zwei Varianten des Sabbatjahrs: Zum einen kann es sich dabei um unbezahlten Urlaub handeln, bei dem Sie als Arbeitnehmer selbst für Renten- und Krankenversicherung sorgen müssen. Endet die Auszeit, lebt das Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf. Zum anderen kann das Sabbatjahr vom Arbeitgeber mitfinanziert werden. In diesem Fall erbringen Sie eine Zeit lang Ihre normale Arbeit zu einem reduzierten Gehalt. Ihnen werden im Gegenzug auf einem Zeitkonto Stunden gutgeschrieben. Wenn Sie ein Sabbatjahr antreten und nicht mehr arbeiten, wird Ihnen weiter der entsprechende angesparte Teil des Gehalts ausgezahlt.

Auszeit nehmen: Vor­ge­setz­ten Gründe erklären

Sprechen Sie am besten sachlich mit Ihrem Vorgesetzten über Ihren Wunsch und teilen Sie ihm Ihre Gründe dafür mit. Insbesondere dann, wenn Sie das Sabbatjahr zur beruflichen oder persönlichen Weiterbildung nutzen möchten, wird der Arbeitgeber dies bestimmt verstehen. Tipp: Erkundigen Sie sich am besten beim Betriebsrat, Mitarbeitern oder Vorgesetzten darüber, ob Ihr Arbeitgeber diesbezüglich Regelungen getroffen hat. Sind bereits Regeln für eine Auszeit der Arbeitnehmer formuliert, stehen Sie im Gespräch mit dem Vorgesetzten gut informiert auf der sicheren Seite.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Urlaubsanspruch

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