Kellnerin mit blauer Schürze trägt drei gefüllte Teller gleichzeitig. © istock.com/Denis Stankovic

22. Dezember 2025, 11:36 Uhr

So geht’s richtig Wie hoch ist der Min­dest­lohn und wie wird er berechnet?

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich im Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Seit Mai 2025 erhalten Beschäftigte im Gastgewerbe in Schleswig-Holstein sogar 14,97 Euro Mindestlohn. Das klingt nach einer eindeutigen Angelegenheit – ist es aber längst nicht immer. Denn wenn du Sonderzahlungen oder bestimmte Zuschläge erhältst, kann es mit der Berechnung kompliziert werden.

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Wann ein Stun­den­satz unter dem aktuellen Min­dest­lohn zulässig ist

Arbeitgeber sind durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, bestimmte Untergrenzen bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter einzuhalten. Wenn du einen Job hast, bei dem du nach geleisteten Arbeitsstunden bezahlt wirst und es keine zusätzlichen Zahlungen, beispielsweise Weihnachtsgeld oder Zulagen gibt, musst du den Mindestlohn nicht groß berechnen: Dein Brutto-Stundenlohn darf nicht unter dem aktuellen Mindestlohn liegen.

Komplizierter wird die Berechnung des Mindestlohns bei

  • leis­tungs­ab­hän­gi­ger Vergütung, bei­spiels­wei­se auf Pro­vi­si­ons­ba­sis oder Akkordlohn
  • Son­der­zah­lun­gen wie Weih­nachts- oder Urlaubsgeld

In solchen Fällen kann dein vertraglich vereinbarter Stundenlohn geringer ausfallen als der gesetzliche Mindestlohn. Das gilt aber nur, solange du unterm Strich mit allen Zusatzleistungen doch auf den Mindestlohn kommst.

Tipp: Wenn du nach einem variablen Vergütungsmodell bezahlt wirst, solltest du regelmäßig prüfen, ob du den gesetzlichen Mindestlohn erreichst. Dazu teilst du das auf der Abrechnung angegebene Bruttogehalt durch die Zahl der monatlich geleisteten Arbeitsstunden. Oder du nutzt den Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums.

Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig geprüft und gegebenenfalls an veränderte Lebenshaltungskosten angepasst.

INFO

Gilt der Mindestlohn auch bei Minijobs?

Auch Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn. Das bedeutet, sie müssen ab Januar 2026 ebenfalls einen Stundenlohn von mindestens 13,90 Euro erhalten. Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdiensthöchstgrenze bei Minijobs auf 603 Euro im Monat. So können Minijobber weiterhin rund zehn Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass ihre Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird.

Wichtig: Für Minijobber in der Gastronomie- und Hotelbranche in Schleswig-Holstein gilt seit Mai 2025 ein Mindestlohn von 14,97 Euro. Das steht dir etwa zu, wenn du einem Minijob in einem dortigen Restaurant oder Hotel nachgehst.

Was zählt zum gesetz­li­chen Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt: Zahlungen, mit denen du fest rechnen kannst und die eine direkte Gegenleistung für deine Arbeit sind, dürfen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Im Mindestlohngesetz ist allerdings nicht genauer festgehalten, welche Zahlungen und Zuschläge darunterfallen. Für ein wenig Klarheit können Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG, AZ  5 AZR 135/16) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, AZ C-341/02 und C-522/12) herangezogen werden.

Auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen demnach folgende Zulagen:

  • Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge
  • Zulagen für geleis­te­te Über­stun­den
  • Ver­trag­lich ver­ein­bar­te Umsatzbeteiligungen
  • Akkord- oder Leistungsprämien
  • Gefah­ren­zu­la­gen
  • Schicht­zu­la­gen
  • Nacht­zu­schlä­ge (sofern der Arbeit­ge­ber sie gemäß einer ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung frei­wil­lig zahlt und sie nicht durch das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) vor­ge­schrie­ben sind)
Zwei Bauarbeiter arbeiten gemeinsam an einem Haus und reichen sich einen Ziegelstein.
© Fotolia/Kzenon
Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Häufiges Streitthema ist die Anrechenbarkeit von Weihnachtsgeld. Kein Wunder, denn hier kommt es immer auf die jeweilige Regelung an. Wenn im Arbeitsvertrag beispielsweise festgehalten ist, dass jedes Jahr ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatslohns ausgezahlt wird, kann das auf den Mindestlohn angerechnet werden und dein Stundenlohn entsprechend niedriger ausfallen. Denn du kannst dich auf den Erhalt des Geldes verlassen, es kommt quasi einer Lohnzahlung gleich.

Wenn das Weihnachtsgeld eine widerrufliche Leistung ist, die beispielsweise nur in guten Geschäftsjahren gezahlt wird, darf es bei der Berechnung des Mindestlohns nicht berücksichtigt werden.

INFO

Höherer Mindestlohn in der Pflege seit Juli 2025

Die Mindestlöhne in der Pflege wurden zum Juli 2025 angehoben. Für Pflegehilfskräfte gibt es derzeit 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte 20,50 Euro.

Gut zu wissen: Zum 1. Juli 2026 steigen die Löhne in der Pflege erneut. Pflegehilfskräfte erhalten dann 16,95 Euro brutto die Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 18,29 Euro und Pflegefachkräfte 21,58 Euro. Für Juli 2027 ist dann eine weitere Erhöhung der Löhne vorgesehen.

Was darf nicht ange­rech­net werden?

Zahlungen, die nicht unmittelbar eine Gegenleistung für die geleistete Arbeit sind, darf der Arbeitgeber nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • wider­ruf­li­che Gra­ti­fi­ka­tio­nen, bei­spiels­wei­se das oben erwähnte, ver­trag­lich nicht fest ver­ein­bar­te Weihnachtsgeld
  • Prämien, die nicht in direktem Zusam­men­hang mit der Arbeits­leis­tung stehen, bei­spiels­wei­se Gra­ti­fi­ka­tio­nen für lang­jäh­ri­ge Betriebszugehörigkeit
  • ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen (VL)
  • Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen wie Wege- oder Kleidergeld
  • Sach­leis­tun­gen, etwa kos­ten­lo­ses Mit­tag­essen in der Kantine oder ein Fir­men­han­dy, das auch privat genutzt werden darf. Einzige Ausnahme: Die Unter­kunft von Sai­son­ar­bei­tern darf ange­rech­net werden und kann den Stun­den­lohn auf unter Min­dest­lohn­ni­veau drücken.
  • Trinkgeld, denn das ist keine Leistung des Arbeitgebers

FAQ

  • Was ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn stellt eine Mindestlohngrenze dar. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) darf das monatliche Bruttogehalt nicht unter dieser Mindestlohngrenze liegen.

  • Wie hoch ist der Mindestlohn?

Ab 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Beschäftigte in der Pflege erhalten bundesweit, Beschäftigte in der Gastronomie nur in Schleswig-Holstein mehr. Zulagen und Zuschläge, die eine direkte Gegenleistung für die geleistete Arbeit sind, zählen zum Mindestlohn.

  • Wer bekommt Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmenden in Deutschland, auch für Minijobber. Variable Vergütungsmodelle sind möglich, sofern sichergestellt ist, dass ein Arbeitnehmer dabei in jedem Fall den Mindestlohn erhält.

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