Trinkgeld ist für den Arbeitnehmer nicht immer steuerfrei Comugnero Silvana, Fotolia

5. März 2018, 16:02 Uhr

Zuwendungen für gute Arbeit Trinkgeld: Ist es immer steu­er­frei für Arbeitnehmer?

Die Lieblingsfriseurin, der hilfsbereite Taxifahrer und die aufmerksame Servicekraft: Sie alle freuen sich über Trinkgeld von zufriedenen Kunden.  Doch es wirft auch Fragen beim Empfänger auf: Muss ich mein Trinkgeld versteuern? Und falls ja: Wie viel Trinkgeld ist steuerfrei?

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Trink­gel­der nicht immer steuerfrei

Wie so oft im Leben gilt auch in diesem Fall: Es kommt darauf an! Seit 2002 gilt in Deutschland das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern. Demnach sind Trinkgelder immer dann steuerfrei, wenn sie freiwillig und zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Darüber hinaus erwartet das Finanzamt eine persönliche Beziehung zwischen dem Trinkgeldgeber und dem Empfänger. Bei der angesprochenen Lieblingsfriseurin, dem Taxifahrer oder der Bedienung ist dies klar gegeben – sofern sie angestellt sind. Sie dürfen ihr Trinkgeld also ohne Abzüge behalten.

Selbst­stän­di­ge müssen Trink­gel­der versteuern

Anders sieht dies zum Beispiel beim Inhaber oder der Inhaberin des Friseursalons oder des Taxiunternehmens aus. Ihre Trinkgelder sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Sobald allerdings ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld besteht, ist die vom Finanzamt geforderte Freiwilligkeit nicht mehr gegeben. In diesem Fall ist das Trinkgeld grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Bedienzuschlägen im Gastgewerbe; wenn also in den ausgewiesenen Preisen die Bedienung schon enthalten ist. Ein anderes Beispiel ist das sogenannte Metergeld im Möbeltransportgewerbe. Die Höhe dieser speziellen Trinkgelder ist in der Regel schon im Arbeitsvertrag festgelegt und sie werden mit dem Lohn auszahlt. Diese Trinkgelder sind nicht nur steuerpflichtig für den Arbeitnehmer, für sie müssen auch Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.

Müssen Kaf­fee­kas­sen ver­steu­ert werden?

Rechtsschutz

Häufig werden Trinkgelder nicht direkt an eine Person gezahlt, sondern in Form eines Beitrages für die sogenannte Kaffeekasse einem ganzen Team zugedacht. Sind so gezahlte Trinkgelder auch steuerfrei?  Klare Antwort: Ja, schließlich werden sie vom Kunden freiwillig gezahlt.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: die sogenannte Tronc-Regel. Croupiers in Spielcasinos ist es gesetzlich verboten Trinkgelder anzunehmen, um Manipulationen vorzubeugen. Ihnen zugedachte Trinkgelder werden in Form von Jetons in einem sogenannten "Tronc" (französisch für Opferstock) gesammelt und dann vom Casinobetreiber ausgezahlt. Diese Trinkgelder müssen gemäß einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) versteuert werden. Schließlich gebe es hier keine persönliche Beziehung zwischen dem Trinkgeldgeber und dem Empfänger, so die Begründung des BFH.

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