Trunkenheitsfahrt rechtfertigt fristlose Kündigung. Ein Mann lehnt auf dem Steuer eines Autos. mina92, Fotolia

13. Juli 2016, 15:10 Uhr

Gerichtsurteil Trun­ken­heits­fahrt recht­fer­tigt fristlose Kündigung

Nach einer Trunkenheitsfahrt wurde einem Autoverkäufer von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies seine Klage nun ab und hält die Kündigung für gerechtfertigt.

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Dem Kläger wurde vorgeworfen, in alkoholisiertem Zustand an einem illegalen Autorennen teilgenommen zu haben. Auf einem in Deutschland nicht zugelassenen Renn-Quad habe er den ihm selbst gehörenden Lamborghini durch die Innenstadt von Düsseldorf verfolgt. Der Wagen wurde zu dem Zeitpunkt von einer anderen Person gesteuert. Mit überhöhter Geschwindigkeit habe der Kläger auf der Trunkenheitsfahrt auch mehrere rote Ampeln überfahren. Für diesen Vorfall wurde ihm der Führerschein entzogen. Der Arbeitgeber des Autoverkäufers sprach daraufhin außerdem eine fristlose Kündigung  aus, gegen die sich der Angestellte mit einer Kündigungsschutzklage wehren wollte.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!Das Arbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung allerdings für rechtmäßig und wirksam und erklärte, für den Arbeitgeber sei es nicht zumutbar, den Kläger weiter zu beschäftigen (AZ 15 Ca 1769/16). Dieser erklärte zwar, er habe mit dem Quad lediglich einen Dieb verfolgt, der seinen Sportwagen nach einer Feier entwenden wollte. Das Gericht stellte jedoch klar, dass auch diese Umstände – sofern sie der Wahrheit entsprechen – die Trunkenheitsfahrt mit mehrfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nicht rechtfertigen. Auch wenn es sich um ein außerdienstliches Verhalten des Klägers gehandelt habe, sei es nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber nun Zweifel an seiner Eignung als Autoverkäufer habe und das Ansehen des Hauses in Gefahr sehe.

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